Rechtsverordnung zum Räterfest
Die Gemeinde Kirchheim b. München erlässt aufgrund § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss (Ladenschlussgesetz -LadSchlG) i.V.m. § 11 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung – DelV) in der jeweils geltenden Fassung folgende
RECHTSVERORDNUNG
über die Freigabe von Verkaufszeiten während des allgemeinen Ladenschlusses der Verkaufsstellen im Rahmen des im Rätereinkaufzentrums stattfindenden Marktes „Räterfest 2018“ am 14. Oktober 2018
§ 1 Ausnahmeregelung
Abweichend von der Vorschrift des § 3 Absatz 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) gilt die in § 2 dieser Verordnung festgesetzte Ladenöffnungszeit.
§ 2 Geltungsbereich
Anlässlich des festgesetzten Jahrmarktes nach Titel IV der Gewerbeordnung „Räterfest 2018“ im Rätereinkaufszentrum 85551 Kirchheim b. München, Ortsteil Heimstetten (Glockenblumenstraße, Räterstraße, Am Gangsteig, Zugspitzstraße) dürfen Verkaufsstellen im Bereich des Marktes „Räterfest 2018 “ im Rätereinkaufszentrum 85551 Kirchheim b. München, Ortsteil Heimstetten (Glockenblumenstraße, Räterstraße, Am Gangsteig, Zugspitzstraße) am Sonntag, den 14. Oktober 2018, von 12:00 bis 17:00 Uhr offen gehalten werden.
§ 3 Arbeitnehmerschutz
1. Der Erlass dieser Rechtsverordnung begründet keine Verpflichtung der Arbeitnehmer, in den Verkaufsstellen während der gesetzlichen Ladenschlusszeiten anwesend zu sein.
2. Gewerbetreibende, die die erweiterten Ladenöffnungszeiten in Anspruch nehmen, müssen die Einhaltung der geltenden Arbeitnehmervorschriften beachten (§ 17 LadSchlG – Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen, Arbeitszeitgesetz, Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, usw.). Zudem sind die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (FTG) zu beachten
§ 4 Zuwiderhandlungen
Zuwiderhandlungen stellen, soweit sie nicht nach § 25 LadSchlG Straftaten sind, eine Ordnungswidrigkeit gem. § 24 LadSchlG dar.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und am 15. Oktober 2018 außer Kraft.
Kirchheim b. München, den 04. Oktober 2018
gez. Maximilian Böltl
Erster Bürgermeister