Zugang zu Informationen der Gemeindeverwaltung
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 15. Januar 2018 aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern eine Satzung über den Zugang zu Informationen der Gemeinde Kirchheim bei München (Informationsfreiheitssatzung) erlassen.
Zweck dieser Satzung ist es, den freien Zugang zu den bei der Gemeinde Kirchheim b. München vorhandenen Informationen zu gewährleisten und die grundlegenden Voraussetzungen festzulegen, unter denen derartige Informationen zugänglich gemacht werden sollen.
Von der Satzung betroffen sind ausschließlich Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde Kirchheim b. München.
Veröffentlichung von Anträgen
Gemäß § 6 Abs. 4 der Informationsfreiheitssatzung der Gemeinde Kirchheim b. München hat die Gemeinde die schriftlich an sie gerichteten Anträge auf Informationszugang unverzüglich in geeigneter Form zu veröffentlichen.
Antrag vom 06.11.2024 "Antrag auf Informationszugang"
Betreff Ihres Antrags
Städtebaulicher Vertrag Anlagen C.1.3. C 4.1. C.4.2 C.5.1.
Ihr Antrag
Die Anlagen stehen online nicht zur Verfügung
Anfrage vom 19.01.2024 "Antrag auf Informationszugang" (Grundstücke im Besitz der Gemeinde)
Antrag:
Zu Top 5 der GR-Sitzung vom 16.01.2024 war zu lesen, dass die Gemeinde Flächen fehlen.
Ich bitte um die sicher vorliegende Liste aller innerhalb von 2 Jahren aktivierbaren Grundstücke. D.h. der Grundstücke die wegen eines Bebauungsplans verkaufbar sind
Anfrage vom 10.11.2023 "Antrag auf Informationszugang" (Gesellschaftliche Stellungnahme bzgl. Kirchheim 2024 GmbH)
Anfrage vom 16.08.2023 "Antrag auf Informationszugang" ( „Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 100 „Kirchheim 2030“ – 1. Änderung gemäß §§ 4a Abs. 3 i. V. m. 3 Abs. 2 BauGB vom 01.06.2022“
Anfrage vom 03.08.2023 "Antrag auf Informationszugang" (Haushalt 2023)
Anfrage vom 24.07.2023 "Antrag auf Informationszugang" (Mitgliedschaft Transparency International)
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 04.05.2021 beschloss der Gemeinderat:
„Die Gemeinde Kirchheim beantragt die korporative kommunale Mitgliedschaft bei Transparency International Deutschland e.V. zum nächstmöglichen Zeitpunkt und setzt alle für eine Mitgliedschaft erforderlichen Maßnahmen um.“
Auf der Gemeindeseite sind jedoch nur folgende Informationen zu finden:
https://www.kirchheim-heimstetten.de/gemeinde-soll-mitglied-bei-transparency-international-deutschland-werden/
Daher beantrage ich Auskunft zu meinen folgenden Fragen:
1. Ist die Gemeinde Kirchheim Mitglied bei bei Transparency International Deutschland e.V.? Wenn ja, seit wann?
2. Welche Maßnahmen sind für eine Mitgliedschaft erforderlich? Welche sind zum heutigen Tag noch offen?
3. Wer ist aktuell Anti-Korruptionsbeauftragter der Gemeinde?
Anfrage vom 29.06. bzw. 31.07.2023 "Antrag auf Informationszugang" (Pausenhof GuM)
Anfrage vom 04.05.2023 "Antrag auf Informationszugang" (Hausener Holzweg)
Anfragen vom 01.03.2023 "Antrag auf Informationszugang" (Haushaltskonsolidierung)
Anfrage vom 24.11.2022 "Antrag auf Informationszugang" (Landesgartenschau)
Anfrage vom 14.07.2022 "Antrag auf Informationszugang" (Bautätigkeit Gerhartinger Feld)
Anfrage vom27.03.2022 "Antrag auf Informationszugang" (Holzrodung)
Anfrage vom 06.03.2022 "Antrag auf Informationszugang" (Ehrenamtsentschädigung)
Anfrage vom 01.02.2022. "Antrag auf Informationszugang" (Luftreinigungsgeräte)
Anfrage vom 24.11.2021 "Antrag auf Informationszugang" (Bauland)
Anfragen vom 02.05.2021 "Antrag auf Informationszugang" (Bullenmaststallungen)
Anfrage vom 16.11.2020 "Antrag auf Informationszugang" (Ausgleichsfläche)