Aktuelle Informationen
Neue Grundsteuerreform in Bayern
Hier finden Sie hilfreiche Informationen zum Thema :
- Informationen und Erklärvideos unter: http://www.grundsteuer.bayern.de
- Chatbot auf http://www.elster.de unter dem Punkt „Wie finde ich Hilfe?“
- Informations-Hotline: 089 30 70 00 77 // Mo. – Do.: 08:00 – 18:00 Uhr, Fr.: 08:00 – 16:00 Uhr
- Kostenloser Online-Zugriff auf Daten aus dem Liegenschaftskataster vom 01. Juli bis zum 31. Dezember 2022 über http://www.elster.de
Formulare sind ab Anfang Juli in Papierform in der Gemeinde erhältlich.
Gebühren, Steuern und Beiträge
Gemeinden können neben bestimmten Steuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer, kommunale Steuern wie z.B. Hundesteuer) weitere Abgaben erheben. Rechtsgrundlage ist vor allem das Kommunalabgabengesetz (KAG). In der jeweiligen örtlichen Satzung sind entsprechend der Situation vor Ort nähere Regelungen enthalten.
Steuerinfos vom Bayerischen Landesamt für Steuern
Nützliche und wichtige Informationen für Existenzgründer
Abfallgebühren
Die Gebühr für das Einsammeln, Befördern und die Entsorgung des Hausmülls und der hausmüllähnlichen Abfälle (14-tägige Abfuhr) beträgt pro Jahr für
- einer Müllnormtonne mit 60 Liter149,16 €
- einer Müllnormtonne mit 80 Liter198,84 €
- einer Müllnormtonne mit 120 Liter298,20 €
- einer Müllnormtonne mit 240 Liter596,40 €
Die Jahresgebühr für Behälter, die wöchentlich gelehrt werden, beträgt für
- einer Müllnormtonne mit 80 Liter397,68 €
- einer Müllnormtonne mit 120 Liter596,40 €
- einer Müllnormtonne mit 240 Liter1.192,92 €
- einer Müllnormtonne mit 1.100 Liter5.467,56 €
Die Gebühr für einen 120 Liter Restmüllsack beträgt je Abholung € 9,70
Die Gebühr für einen 70 Liter Windelsack beträgt je Abholung € 5,40
Die Gebühr für einen 120 Liter Papiersack (Grüngut) beträgt je Stück € 0,80
Friedhofsgebühren
Die Gebühr für das Nutzungsrecht beträgt pro Grabstätte und Jahr für ein(e)
- Einzelgrab86,00 €
- Familiengrab171,00 €
- Urnengrab99,00 €
- Einzelurnengrab113,00 €
- Urnennische90,00 €
- Gemeinschaftsurnengrabfeld57,00 €
- Baumgrab57,00 €
Hundesteuer
Die jährlichen Steuerbeitragssätze für Hunde sind wie folgt:
- Erster Hund80,00 €
- Jeder weitere Hund100,00 €
- Kampfhunde800,00 €nach § 5 Hundesteuersatzung der Gemeinde Kirchheim b. München
Hebesätze (Grund- und Gewerbesteuer)
- Grundsteuer A280 %
- Grundsteuer B280 %
- Gewerbesteuer360 %
Ansprechpartnerinnen
Sabine von Raison
Gebühren, Steuern & Beiträge
Tel. 089 90909-4104
sabine.von.raison@kirchheim-heimstetten.de
Martina Thaler
Gebühren, Steuern & Beiträge
Tel. 089 90909-4102
martina.thaler@kirchheim-heimstetten.de
Bankverbindungen der Gemeinde Kirchheim
Bank | IBAN | BIC |
---|---|---|
VR Bank Münchner Land | DE84 7016 6486 0002 8088 46 | GENODEF1OHC |
Kreissparkasse Kirchheim | DE23 7025 0150 0390 2501 32 | BYLADEM1KMS |
UniCredit-HVB München | DE56 7002 0270 0047 6010 10 | HYVEDEMMXXX |