Abschaffung Kinderreisepass
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) hat uns darüber informiert, dass der Kinderreisepass zum 01. Januar 2024 abgeschafft wird.
Kinderreisepässe dürfen nur noch bis 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Ein Grund für die Abschaffung der Kinderreisepässe ist, dass angestrebt wird, das Spektrum an Dokumenten für Erwachsene und Kinder zu vereinheitlichen und damit eine möglichste umfassende Nutzbarkeit von Dokumenten zu gewährleisten.
Antworten zu folgenden Fragen finden sich in der FAQ-Rubrik des Internetauftritts des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI):
- Welches Ausweisdokument kann ich für mein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit ausstellen lassen?
- Warum soll der Kinderreisepass abgeschafft werden?
- Was ist bei Reisedokumenten für Säuglinge/Kleinstkinder zu beachten?
HINWEISE ZUR BEANTRAGUNG VON AUSWEISDOKUMENTEN FÜR KINDER
Voraussetzungen:
- Das Kind muss zwingend bei der Antragsstellung persönlich anwesend sein
Benötigte Unterlagen:
- Geburtsurkunde (bei Erstbeantragung in unserer Gemeinde)
- Aktuelles Ausweisdokument (falls vorhanden)
- Es muss ein neues biometrisches Lichtbild vorgelegt werden (ein Lichtbild, das bereits in einem alten Ausweisdokument ist, kann nicht verwendet werden)
Lieferzeit:
- Personalausweis 2 – 3 Wochen
- elektronischer Reisepass 3 – 5 Wochen