Ausschreibungen

Bauleistungen nach der VOB/A sowie Liefer- und Dienstleistungen nach der VOL/A  der Gemeinde Kirchheim b. München werden entsprechend der Regelungen im Landes- und Bundesrecht sowie dem Europarecht vergeben.

Für Gewerke und Leistungen mit größerem Volumen finden Öffentliche Ausschreibungen nach den gesetzlichen Verdingungsordnungen statt. Diese werden im [icon name=“external-link“ class=““ unprefixed_class=““] Bayerischen Staatsanzeiger sowie hier auf dieser Internetseite veröffentlicht .

Für die Teilnahme an beschränkten Ausschreibungen oder freien Vergaben kleinerer Gewerke können sich die Betriebe aus der Gemeinde sowie aus dem gesamten Bundesgebiet initiativ bewerben, damit wir sie bei diesen Vergaben ggf. auch berücksichtigen können. Senden Sie uns Ihre Bewerbung gerne mit Referenzen.

Ausschreibungen nach VOL/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen)

Derzeit keine Ausschreibungen.

Ausschreibungen nach VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)

Derzeit keine Ausschreibungen.

Ausschreibungen nach Vergabeverordnung (VgV)

Derzeit keine Ausschreibungen.

Bekanntgabe über erteilte Aufträge

Nach Zuschlagserteilung informiert die Gemeinde Kirchheim b. Münceh über die vergebenen Aufträge nach beschränkter Ausschreibung bzw. Freihändiger Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb (§ 20 Abs. 3 VOB/A und § 19 Abs. 2 VOL/A).

Freihändige Vergabe:

Bis zu einer Wertgrenze von 50.000 € (ohne Umsatzsteuer) werden Leistungen nach der VOB/A und der VOL/A freihändig vergeben.

Beschränkte Vergabe:

VOB/A
Eine beschränkte Ausschreibung findet bis zu folgenden Wertgrenzen statt:

  • 500.000 € im Tief-, Verkehrs- und Ingenieurbau,
  • 125.000 € für Ausbauwerke (ohne Energie- und Gebäudetechnik) sowie Landschaftsbau und Straßenausstattung
  • 250.000 € für alle übrigen Gewerke

VOL/A:
Soweit die VOL/A Anwendung findet, wird eine beschränkte Ausschreibung bis zu einer Wertgrenze von 100.000 € durchgeführt.

Öffentliche Ausschreibungen:

Auftragsvergaben über den o.g. Wertgrenzen werden öffentlich ausgeschrieben. Die Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibungen erfolgt im Bayerischen Staatsanzeiger und auf dieser Internetseite.