Sie haben Fragen zum Thema Abfall oder der Abrechnung?
Abfalltechnische Vorgänge
Umweltamt
Tel. 089 90909-3408
umweltamt@kirchheim-heimstetten.de
Abrechnung
Steueramt
Tel. 089 90909-4102
Neuer Standort
Sie finden das Bauamt und das Umweltamt ab dem 29.07.2024 unter folgender neuer Adresse:
Ammerthalstraße 27 / 2. OG links
85551 Kirchheim b. München
Wegfall von Leistungen
Aufgrund des Umzugs von Umweltamt und Bauamt können folgende Leistungen seit dem 19. Juli 2024 nicht mehr am neuen Standort in der Ammerthalstraße 27 (2. OG links) angeboten werden:
Verkauf von:
Oben genannte Artikel können seit dem 19. Juli 2024 zu den Öffnungszeiten bei der Kasse im Rathaus erworben werden. Gelbe Säcke erhalten Sie künftig nur noch im Rathaus (Pforte) oder am Wertstoffhof.
Die Ausgabe von Ersatzmüllmarken erfolgt künftig nur noch über das Steueramt in der Münchner Str. 1.
Selbstverständlich steht Ihnen das Umweltamt weiterhin bei Fragen ab dem 29. Juli 2024 am vorübergehenden Standort in der Ammerthalstraße 27 (2. OG links) zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Gültigkeit Grüne Müllmarken 2023/2024
Die grüne Müllmarke für die Restmülltonne gilt 2023 und 2024, daher werden Anfang des Jahres 2024 keine neuen Bescheide und Müllmarken an die Objekteigentümer verschickt. Der Bescheid, immer auch gültig für die Folgejahre, wurde zusammen mit der Müllmarke 2023/2024 bereits im Frühjahr 2023 verschickt.
Die Abbuchung der Gebühren erfolgt immer zum 01.07. eines Jahres.
Änderungen der Tonnengröße oder des Leerungsrhythmus sind nur zum Monatsanfang möglich. Eine Änderung kann nur nach Rückgabe der bisherigen Müllmarke erfolgen. Die entsprechenden Formulare finden Sie hier.
Abfalltechnische Vorgänge
Umweltamt
Tel. 089 90909-3408
umweltamt@kirchheim-heimstetten.de
Abrechnung
Steueramt
Tel. 089 90909-4102
Bitte weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder sonstigem geeigneten Einwohnernachweis aus.
Adresse:
Aschheimer Weg 10, 85551 Kirchheim b. München
Öffnungszeiten:
Dienstag: 10 – 15 Uhr
Freitag: 14 – 19 Uhr
Samstag: 10 – 16 Uhr
Bitte beachten Sie, dass Öffnungszeiten aus Internet Suchmaschinen abweichen können.
LINK: Hier finden Sie eine Übersicht der Müllinseln in der Gemeinde
Standorte Ortsteil Kirchheim:
Standorte Ortsteil Heimstetten:
Standorte Altkleidercontainer:
Im Gemeindegebiet befinden sich derzeit 10 Wertstoffinseln.
Wir bitte Sie aus Rücksicht auf die Anwohner folgende Entsorgungszeiten zu beachten:
Montag – Freitag 8 – 20 Uhr
Samstag 8 – 18 Uhr
An Sonn- und Feiertagen ist die Entsorgung von Wertstoffen an den Containerstandplätzen nicht erlaubt.
Es ist verboten, Gegenstände neben oder auf den Containern abzulegen! Verstöße werden geahndet!
Immer den aktuellen Abfallkalender zur Hand haben und sich bei Bedarf an die Abholung erinnern lassen, praktische Standortfunktionen und der direkte Zugang zu Formularen und weiteren aktuellen Informationen der Abfallwirtschaft – das und mehr bietet die kostenlose „LKM Abfall+ App“ des Landkreises München.
https://www.landkreis-muenchen.de/artikel/landkreis-mit-neuer-app-lkm-abfall/
Auch Kirchheim ist in der App vertreten und stellt alle Infos zur Abfallwirtschaft (Abfalltermine, Müllinseln, Formulare, etc.) zur Verfügung.
Zusätzlich können wilde Ablagerungen, die man auf dem Weg durch den Landkreis oder die Gemeinde Kirchheim entdeckt, direkt über die App an das Landratsamt gemeldet werden. Informationen bietet die App darüber hinaus unter anderem zu den Themen Mehrweg und Mehrwert oder stellt den aktuellen Jahresbericht der Abfallwirtschaft und Klimaschutz-Bericht zur Verfügung.
Kurzanleitung: Laden Sie sich die App (für Android und iOS) herunter. Die App kann mit oder ohne Account genutzt werden. Der Vorteil mit Account ist bspw. die Nutzung mehrerer Standorte. Im nächsten Schritt wählen Sie Ihre Straße und die gewünschten Abfallarten aus. Wenn gewünscht kann noch eine Erinnerung eingestellt werde und schon werden die entsprechenden Abfuhrtermine für Ihren Standort angezeigt.
Bei Fragen zur App wenden Sie sich gerne an das Umweltamt, umweltamt@kirchheim-heimstetten.de, Tel. 089 / 90909-3408
Wie jedes Jahr erscheint zum Ende des Jahres der Abfallkalender für das kommende Jahr. Um Ihnen eine bessere Übersicht zu bieten, Termine einfacher zuordnen zu können und eine bessere Orientierung zu geben, gibt es zwei Kalender – einen für den Gemeindeteil Heimstetten und einen für den Gemeindeteil Kirchheim mit Hausen und dem Lindenviertel.
Bitte die geänderten Entsorgungstermine an den Feiertagen beachten. Durch die Feiertage verschiebt sich teilweise die Abholung des Rest-, Bio- und Papiermülls sowie des Gelben Sacks.
Der Abfallkalender steht als PDF zur Verfügung oder Sie nutzen die LKM Abfall+ App, die alle Abfalltermine – bei Bedarf auch mit Erinnerungsfunktion – und weitere Informationen zur Abfallwirtschaft enthält.
Eine Verknüpfung des Abfallkalender als .iCal Datei ist ebenfalls in der App möglich.
Altkleidersammlung
Das Soziale Netzwerk Kirchheim (SNK) ist an folgenden Standorten mit Altkleider-Sammelcontainern (bspw. für Kleider, Heimtextilien, Bettwäsche, Taschen, Schuhe etc.) der Firma TEXAID vertreten:
Die Einnahmen kommen nach Absprache mit den Teilnehmenden des SNK sozialen Zwecken der Gemeinde Kirchheim zu Gute.
Ansprechpartner in der Gemeinde ist das Umweltamt, Herr Hermann Tel. 089 90909-3402, oder Frau Wirsing Tel. 089 90909-5106 Sozialbetreuung.
Eine Übersicht, was TEXAID alles in den Altkleider-Sammelcontainern sammelt finden Sie hier.
Biotonne
Biomüll sind die Küchenabfälle aus der Speisenzubereitung einschließlich gekochten Speiseresten. Weitere Infos, und was alles in die Biotonne gehört, erhalten Sie auch in unserem Infoblatt Biotonne.
Die Sammlung und Beförderung des Biomülls erfolgt durch die Firma WILM Entsorgung-Recycling GmbH.
Entsorgungsgebühren
Eine zuverlässige und nachhaltige Müllentsorgung liegt der Gemeinde Kirchheim b. München sehr am Herzen. Damit die Entsorgung von Hausmüll, sowie die Aufbereitung von wertvollen Rohstoffen auch 2022 problemlos abgebildet werden kann, ist nach gut 10 Jahren der Preisstabilität eine moderate Erhöhung von 10 % der Müllgebühren notwendig. Wie sich die Preissteigerung auf die verschiedenen Tonnengrößen und Leerungsrythmen auswirkt, entnehmen Sie bitte folgender Tabelle:
Zugelassene Restmüllbehälter und Gebühren pro Jahr – Gültig ab 01.01.2022 | ||
60 l | 99,00 € | 14tägige Leerung |
80 l | 132,00 € | 14tägige Leerung |
120 l | 198,00 € | 14tägige Leerung |
240 l | 396,00 € | 14tägige Leerung |
1.100 l | 3626,00 € | wöchentliche Leerung |
240 l | 791,00 € | wöchentliche Leerung |
120 l | 396,00 € | wöchentliche Leerung |
80 l | 264,00 € | wöchentliche Leerung |
ca. 120 l | 6,50 € | Restmüllsack zur zusätzlichen Bereitstellung |
Biomüllbehälter | ||
120 l | keine zusätzliche Gebühr | 8- bzw. 14tägige Leerung: |
240 l | siehe Rest- und Wertstoffkalender |
Verpflichtend pro Grundstück ist eine zugelassene Restmüllnormtonne (DIN-Norm) (Anschlusszwang § 5 der Abfallsatzung). Das Restmüllgefäß ist vom Anschlusspflichtigen zu kaufen. An- und Ummeldungen der Restmülltonne können nur vom Objekteigentümer beantragt werden und müssen schriftlich (oder per Fax) im Steueramt des Rathauses oder Umweltamt erfolgen. Für Restmülltonnen ist dies jeweils zum Ersten des Monats möglich.
Die Anmeldung zur Biotonne ist jederzeit möglich. Das Biotonnengefäß stellt in der Regel die Gemeinde zur Verfügung. Eigene Müllnormgefäße (80 l und 120 l) können mit braun gestrichenem Deckel als Biotonne verwendet werden. Eigene Biotonnen sind ebenfalls anzumelden.
Tonnengemeinschaften sind bei Restmüll- und Biomülltonnen in unmittelbarer Nachbarschaft möglich.
Gelber Sack
Gelbe Säcke erhalten Sie an der Rathauspforte, am Wertstoffhof und im Umweltamt.
Seit dem 01. Januar 2015 werden die Gelben Säcke und Gelben Tonnen von der Fa. Remondis abgefahren. Wir weisen darauf hin, dass die Zuständigkeit für die Sammlung der Gelben Säcke bei den Systembetreibern des Dualen Systems in Deutschland (DSD) und nicht bei der Gemeinde liegt.
Lesen Sie mehr zum Thema in unserem Infoblatt: Gelber Sack (PDF)
Weitere Informationen und Antworten finden Sie auch unter:
http://www.muelltrennung-wirkt.de
Grüngutentsorgung
Grüngutanlieferung am Wertstoffhof
Grüngut kann am Wertstoffhof, Aschheimer Weg 10, abgegeben werden.
Kleinteiliges Grüngut, wie Laub und Grasschnitt, sollte zur schnellen und problemlosen Entsorgung in Säcken angeliefert werden.
Grüngut bis 2 m3 je Anliefertag wird kostenlos angenommen, über 2 m³ werden je m³ 5 € Gebühr erhoben.
Grüngutsammlung 2024
Am Samstag, 02. November und Montag, 04. November 2024 findet die Grüngutsammlung durch die Landwirte statt. Laub, Rasenschnitt sowie Kleinzeug bitte in Papiersäcken verpacken. Größere Äste und Zweige handlich bündeln.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind bei Hecken schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses ganzjährig erlaubt. Auch einen Pflegeschnitt an Obstgehölzen dürfen Sie ganzjährig vornehmen. Der Vollständigkeit halber sei auf die geltende Baumschutzverordnung der Gemeinde Kirchheim hingewiesen. Die Verordnung kann auf der Website der Gemeinde eingesehen werden.
Bitte sorgen Sie dafür, dass das Grüngut am Abholtag bis spätestens 07:00 Uhr morgens gut sichtbar an einer befahrbaren Straße bereit liegt. Das Grüngut wird sowohl am Samstag als auch am Montag abgeholt.
Große Gartenabfallsäcke aus Papier (120 l) können an der Kasse im Rathaus für 0,80 €/Stück käuflich erworben werden.
Kaminkehrer
Kaminkehrerwesen
Der Eigentümer eines Anwesens ist verantwortlich, dass die Kehr- und Überprüfungsarbeiten durchgeführt werden. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger erlässt dazu einen Feuerstättenbescheid, aus dem ersichtlich ist, welche Arbeiten zu veranlassen sind.
Die Durchführung dieser Arbeiten darf nur durch Betriebe erfolgen, die mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind oder die Voraussetzungen nach den §§ 7 bis 9 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3075) erfüllen.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim Landratsamt München
Müllabfuhr - Feiertagsregelung
Müllabfuhr in einer Woche mit Feiertag
Bitte beachten Sie den Abfall-/ und Entsorgungskalender. Änderungen, von im Plan festgelegten Zeiten sind möglich, diese werden in den Kirchheimer Mitteilungen bekannt gegeben. In einer Woche mit Feiertag muss die Entsorgungsfirma die Abfuhrtage komprimieren. Dies bedeutet, dass vor- oder nachgearbeitet wird. Wir bitten deshalb dringend, die zu entleerenden Behälter einen Tag früher bereitzustellen. Bitte „verlassen“ Sie sich auch nicht auf die in Ihrem Gebiet üblichen Uhrzeiten der Abfuhr. Auch diese können aus den verschiedensten Gründen sehr schwanken.
Restmüll
Was ist Restmüll?
Restmüll sind alle Abfälle, die sich nicht verwerten lassen und nicht sperrig sind, also in den von Ihnen angemeldeten Restmüllbehälter passen.
Abfallsatzung §13a Abs.3: „Die Abfallbehältnisse dürfen nur zur Aufnahme der dafür bestimmten Abfälle verwendet und nur so weit gefüllt werden, dass sich der Deckel noch schließen lässt; sie sind stets geschlossen zu halten.“
Restmüllsack
Reicht einmal die Restmülltonne nicht aus, so kann an der Kasse im Rathaus ein Restmüllsack für 6,50 € (Entsorgungs- und Verbrennungsgebühr) gekauft werden.
Entsorger
Die Sammlung und Beförderung des Restmülls erfolgt durch die Firma WILM Entsorgung-Recycling GmbH.
Sperrmüllabholung
Sperrmüllabholung:
Nachfolgend finden Sie die Termine für die Sperrmüllabholungen 2024:
Wichtiger Hinweis: die Abholung erfolgt nur mittels Anforderungskarte 35€/2 m³ von der nächsten befahrbaren Straße. Diese Karte können Sie an der Kasse im Rathaus (Münchner Straße 6) zu den üblichen Öffnungszeiten erwerben. Bitte beachten Sie für die einzelnen Termine die jeweiligen Anmeldefristen (in der Regel eine Woche vor Abholtermin)! Die genauen Fristen werden rechtzeitig in den Kirchheimer Mitteilungen (Gemeindeblatt) bekanntgegeben.
Außerdem besteht ganzjährig die Möglichkeit, den Sperrmüll am gemeindlichen Wertstoffhof (Aschheimer Weg 10) abzugeben.
Kehrgut
Seit dem 01. März 2019 wird für die Anlieferung von Kehrgut am gemeindlichen Wertstoffhof eine Gebühr erhoben. Anlieferungen durch Bürger bis 10 Litern sind nach wie vor kostenlos.
Die genaue Staffelung der Gebühren, entnehmen Sie bitte aus den Bekanntmachungen sowie der ausgehängten Auflistung am Wertstoffhof.