Bekanntmachung: Haushaltssatzung 2021
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim b. München hat die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Jahr 2021 in seiner Sitzung am 19. Januar 2021 beschlossen.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2021 wurden vom Landratsamt München rechtsaufsichtlich behandelt. Gemäß Schreiben des Landratsamtes München vom 25.03.2021 wird die rechtsaufsichtliche Genehmigung zur Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 10.349.300 Euro sowie die rechtsaufsichtliche Genehmigung für den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt in Höhe von 47.417.000 Euro gem. Art. 67 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO) erteilt.
Die Haushaltssatzung wird deshalb durch Niederlegung im Rathaus (Zimmer 10 im Erdgeschoß) der Gemeinde Kirchheim b. München, Münchner Straße 6, 85551 Kirchheim b. München amtlich bekanntgemacht.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2021 in Kraft.
Gleichzeitig mit der Niederlegung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan eine Woche lang öffentlich ausgelegt (Artikel 65 Abs. 3 in Verbindung mit Artikel 26 Absatz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern).
Kirchheim b. München, 30.03.2021
Maximilian Böltl
Erster Bürgermeister