Bekanntmachung: Kostensatzung
Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Kirchheim b. München
– Kostensatzung –
Die Gemeinde Kirchheim b. München erlässt aufgrund von Art. 20 des Kostengesetzes (KG) und Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) folgende Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis:
§ 1
Die Gemeinde Kirchheim b. München erhebt für Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis, die sie in Ausübung hoheitlicher Gewalt vornimmt (Amtshandlungen), Kosten (Gebühren und Auslagen).
§ 2
Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Kostenverzeichnis (Kommunales Kostenverzeichnis (KommKVz) und Gebührenverzeichnis der Gemeinde Kirchheim b. München), die Anlage zu dieser Satzung sind. Für Amtshandlungen, die nicht im Kostenverzeichnis enthalten sind, wird eine Gebühr erhoben, die nach im Kostenverzeichnis bewerteten vergleichbaren Amtshandlungen zu bemessen ist. Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung, beträgt die Gebühr fünf bis fünfundzwanzigtausend Euro.
§ 3
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 17.11.2006 außer Kraft.
Kirchheim b. München, den 03.03.2021
gez. Maximilian Böltl
Erster Bürgermeister
Anlagen: