Bekanntmachung: Reinigungs- und Sicherungsverordnung
Der Gemeinderat hat am 02.03.2021 gemäß Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) die Neufassung der
Verordnung der Gemeinde Kirchheim b. München über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)
beschlossen. Sie tritt am 12.03.2021 in Kraft. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Schaukästen am 11.03.2021.