Geh- und Radweg von Hausen bis Heimstetten
Für die nördlichen und südlichen Anschlüsse in Richtung Kirchheim und Heimstetten wurden Planungsaufträge erteilt. Im Südteil existiert der Weg bereits zum Teil seit Anfang der 2000er-Jahre. Die Eigentümer hatten ihn über 17 Jahre hinweg für jeweils 1,- Euro pro Jahr an die Gemeinde verpachtet. Investiert wurden damals knapp 40.000,- Euro für den ersten Abschnitt des Geh- und Radweges mit begleitendem Baumstreifen.
Inzwischen konnten nun alle für einen durchgängigen Geh- und Radweg notwendigen Teilflächen ins Eigentum der Gemeinde bzw. des Kommunalunternehmens überführt werden. Der gutachterlich ermittelte Preis betrug jeweils 500,- Euro je Quadratmeter. Der bestehende Geh- und Radweg kann nunmehr von Süden kommend nahtlos nach Norden hin fortgesetzt, über die Anschlussstelle an der Staatsstraße mit einer Brücke geführt und schließlich nördlich der Rupprechtstraße in den Moosweg integriert werden. Bereits das Radverkehrskonzept der Gemeinde sah diese Achse als wesentliche Nord-Süd-Verbindung, die vom Ortsteil Hausen kommend bis hin zum S-Bahnhof oder zum Heimstettener See eine durchgängige, individuelle Mobilität – natürlich auch für Fußgänger – ermöglicht. Im Zuge der Umsetzung prüft die Gemeindeverwaltung auch etwaige staatliche Fördermöglichkeiten.
Die neue Verbindung soll spätestens bis zur Landesgartenschau 2024 fertiggestellt sein.
Fakten zum Grundstückstausch für den Radweg am Heimstettener Moosweg
Zunächst hatte die Gemeinde das Geh- und Radweg-Grundstück (Teilfläche C, Anlage 1) von 2003 bis 2020 für jährlich jeweils 1,00 Euro gepachtet. 2020 konnte der ausgelaufene Pachtvertrag nicht verlängert werden, die Gemeinde trat in Kaufverhandlungen ein. Denn ohne Anschlusslösung hätten der Geh- und Radweg sowie der begleitende Baumstreifen zurückgebaut werden müssen. Radfahrer hätten dann innerhalb der Straße, also im Heimstettener Moosweg geführt werden müssen, weil dessen Breite selbst für einen Schutzstreifen zu schmal ist. Für Fußgänger hätte sich ein Umweg über das Neubaugebiet von Kirchheim 2030 ergeben.
In 2019 hatte die Gemeinde, um einen durchgängigen Geh- und Radweg von Hausen bis Heimstetten zu ermöglichen, bereits ein erstes Teilstück für diesen Geh- und Radweg erworben (Teilflächen A & B, Anlage 2). Der Kaufpreis hierfür hatte 450,- Euro bzw. 500,- Euro / m² betragen und wurde auf Basis einer Kalkulation bzw. eines Wertgutachtens ermittelt (Kalkulation, Rossbach & Adam GbR vom 20.12.2016, Anlage 3 als Basis für Teilfläche A sowie Gutachten Dr. Fischer vom 20.12.2018, Anlage 4 als Basis für Teilfläche B)
Für das südliche davon gelegene, bisher gepachtete Teilstück wurde für den Ankauf (Tauschvertrag, Anlage 5) dann folglich ebenso der Preis von 500€/m² herangezogen. Hierzu liegen zudem zwei gutachterliche Stellungnahmen vor (Stellungnahme Walter Blank vom 18.10.2020, Anlage 6 und Stellungnahme Dr. Fischer vom 26.01.2021, Anlage 7).
Als Tauschgrundstück wurde durch die Gemeinde die westliche Teilfläche aus dem Grundstück Fl. Nr. 82 vorgeschlagen. Aufgrund des Antragsverfahrens zum Bau eines Bullenmaststalls für 380 Tiere in direkter Nachbarschaft und der damit zu erwartenden Geruchsbelastung hatte die Gemeinde in Abstimmung mit dem Landratsamt als Genehmigungsbehörde die Baukörper für das geplante Neubaugebiet auf der östlichen Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 82 mehrmals nach Osten hin abrücken müssen. Eine Bauerwartung durfte deshalb für das westlich davon gelegene Areal nicht angenommen werden (Geruchsimmissionsprognose, Müller-BBM vom 16.09.2019, Seite 29, Anlage 8). Das entsprechende Wertgutachten (Gutachten, TÜV vom 17.03.2020, Anlage 9) ermittelte demnach einen Wert von 30,- Euro / m², weil das Grundstück nicht bebaubar und somit lediglich landwirtschaftlich nutzbar ist.
Für den Fall, dass für dieses Grundstück dennoch innerhalb von zehn Jahren ab dem 23.12.2020 Wohnbaurecht entsteht, entweder durch Baugenehmigung oder durch Bebauungsplan, verpflichtet der Tauschvertrag den Erwerber, eine dem Mehrwert des Grundstücks entsprechende Aufzahlung an die Gemeinde zu leisten.
Die Wertdifferenz zwischen dem Grundstück, das die Gemeinde erhalten hat, und dem, das die Gemeinde veräußert hat, betrug final 336.000,- Euro. Diese Differenz wurde auf Wunsch der Gemeinde vor dem Hintergrund der aktuell angespannten Haushaltslage in zehn Raten geteilt. Es fallen keine Zinsen an. Steuerliche Erwägungen des Vertragspartners wurden hierbei weder besprochen noch berücksichtigt.
Im November 2022 erhielt die Gemeinde die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn, wodurch die Regierung von Oberbayern die Förderfähigkeit für den Bau des Lückenschlusses anerkennt.
Der Lückenschluss zwischen Teilstück C und künftiger Parkallee wird in 2023 realisiert.
Teilfläche C Fl.-Nr. 1042
Teilfläche A & B Fl.-Nr. 1045
Kalkulation von Rossbach&Adam GbR
Gutachten Dr. Fischer & Partner zu Fl.-Nr. 1045
Tauschvertrag Fl.-Nr. 1042 und Fl.-Nr. 82
Stellungnahme Walter Blank zu Fl.-Nr. 1042
Stellungnahme Dr. Fischer & Partner zu Fl.-Nr. 1045
Gutachten Geruchsimmission Bullenmast Fl.-Nr. 82
Verkehrswertgutachten Landwirtschaftliche Fläche aus Fl.-Nr. 82
Aufsichtsbeschwerde_Vorgang