Kinderbetreuung in Kirchheim: stabile Personalsituation mit verlässlicher Qualität
Kirchheim setzt auf eine stabile Kinderbetreuung mit einer verlässlichen Qualität. Das Personal ist dabei die wichtigste Ressource. Eine stabile Personalsituation wird aber nur durch gelingende Personalbindung und Personalfindung erreicht. Die Finanzierung der Großraumzulage und die Fortführung der Arbeitsmarktzulage für Fachkräfte und Ergänzungskräfte sind hierbei die wichtigsten Stellschrauben. Auch um in der Region wettbewerbsfähig zu bleiben. Die dadurch entstehenden Mehrkosten kann die Gemeinde nicht allein stemmen. Daher hat der Hauptausschuss eine Anpassung der [icon name=“external-link-alt“ style=“solid“ class=““ unprefixed_class=““] Elterngebühren ab September 2021 beschlossen.
Kirchheim investiert kräftig in die Zukunft seiner jüngsten Bürger. „Unsere Kinder nehmen einen wichtigen Platz im Geschehen der Gemeinde ein!“ Das ist unser bereits mehrfach erklärter Ansporn. Ob beim Bau und der Sanierung von Kindertageseinrichtungen oder Investitionen in die Mittagsbetreuung an den Schulen – die Kommune engagiert sich bei zahlreichen Projekten im Bereich Bildung und Betreuung. In den letzten sechs Jahren wurden für Hochbaumaßnahmen inklusive Sanierung und Umbau bestehender Gebäude 16,3 Mio. € ausgegeben. Daneben entrichtet die Gemeinde nach Vorgabe des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes jährlich eine kindbezogene Förderung in Höhe von ca. 1,5 Mio. € an die Einrichtungen am Ort.
Um darüber hinaus einheitliche Elterngebühren trägerunabhängig zu erzielen, bestehen mit den Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) freiwillige Defizitvereinbarungen. Durch diese wird von der Gemeinde Kirchheim die Differenz zwischen den Einnahmen durch die Elterngebühren und die tatsächlichen Ausgaben für die Personalkosten der Träger übernommen. Auch für die Mittagsbetreuung fließt ein freiwilliger Zuschuss der Gemeinde, um die Elterngebühren im Rahmen zu halten. In Summe belasten diese freiwilligen Zuschüsse den gemeindlichen Haushalt mit zusätzlich knapp 1 Mio. € pro Jahr.
Ohne diese Defizitvereinbarungen wären die Elterngebühren um ein Vielfaches höher! Zudem unterstützen unsere beiden KiTa-Springerinnen die Einrichtungen bei personellen Engpässen um eine stabile Betreuung zu gewährleisten. Die Gesamtsumme der gemeindlichen Ausgaben inklusive Unterhalt der Einrichtungen beläuft sich pro Jahr auf ca. 3 Mio. €. Im Vergleich dazu liegt die Gesamtsumme der Elternbeiträge bei ca. 900.000 €.
Durch die oben erwähnte Arbeitsmarktzulage und die Großraumzulage fallen in Zukunft jährlich nochmals mehr als 500.000 € zusätzlich an. Allein aus dem gemeindlichen Haushalt kann dieses Lohnplus nicht gestemmt werden und die Last muss auf mehrere Schultern verteilt werden. Daher hat der Hauptausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 23.02.2021 beschlossen, dass die Elterngebühren ab September 2021 angepasst werden. Bei der Geschwisterermäßigung orientiert sich Kirchheim ab September 2021 an den umliegenden Landkreisgemeinden. Das sieht vereinfacht vor: 30 Prozent Ermäßigung für das dritte und für jedes weitere Kind einer Familie.
Wir sind uns bewusst, dass Sie als Eltern die Information über diese Gebührenanpassung zu einem besonders herausfordernden Zeitpunkt erhalten. Aufgrund der dargestellten Notwendigkeit bleibt uns leider keine andere Möglichkeit. Unser Ziel ist, dass Kirchheim wettbewerbsfähig gegenüber den Nachbarkommunen und München, in denen diese Zulagen für das pädagogische Personal bereits bezahlt werden, bleibt. Die Großraum- und auch die Arbeitsmarktzulage leisten einen essentiellen Beitrag zur Bindung bestehenden Personals und Findung neuen Personals. Denn es nützt wenig, Millionen in den Bau neuer Einrichtungen zu investieren, wenn dann qualifiziertes und motiviertes Personal fehlt.
Es gibt für die Familien darüber hinaus vielerlei Zuschüsse und Unterstützungsmöglichkeiten. Der seit 01.04.2019 eingeführte 100 €-Zuschuss der Bundesregierung für den Kindergarten hat die Elterngebühren auf ein Minimum gesenkt. Der Freistaat Bayern zahlt zudem über das Zentrum Bayern Familie und Soziales auf Antrag an alle Eltern für das zweite und dritte Lebensjahr eines Kindes das bayerische Familiengeld in Höhe von 250 € einkommensunabhängig direkt aus. Zusätzlich erhalten Familien mit einem Gesamteinkommen von weniger als 60.000 € pro Jahr auf Antrag seit 01.01.2020 das bayerische Krippengeld in Höhe von 100 € pro Monat, wenn ihr Kind eine BayKiBiG-geförderte Einrichtung besucht. Darüber hinaus kann in besonderen finanziellen Härtefällen beim Kreisjugendamt München eine anteilige oder vollständige Übernahme der Elternbeiträge für alle Einrichtungsformen beantragt werden. Familien, die keine staatlichen Zuschüsse erhalten, sich aber in einer finanziellen Krise befinden, können sich an die Gemeinde wenden.
Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einer individuellen Lösung.
In diesem Fall und bei Rückfragen, wenden Sie sich gerne an die Abteilung Bildung, Soziales & Generationen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und hoffen sehr, dass wir dadurch gemeinsam die Personalsituation stabil halten und mit einer verlässlichen Qualität die Betreuung Ihrer Kinder festigen.