Landkreis unterstützt bei Gästeregistrierung
Der Landkreis München unterstützt Gastronomen, Kulturschaffende, Vereine, Veranstalter, Unternehmen und kommunale Einrichtungen bei der Erfüllung der Corona-Auflagen. Konkret geht es im ersten Schritt um die Dokumentationspflicht von Gästen, Kunden und Besuchern, die digital über die Plattform darfichrein.de vollzogen werden kann. Gleichzeitig soll hierüber die sichere Weitergabe der Kontaktdaten an das Gesundheitsamt möglich sein, sollte ein Infektionsfall bekannt werden. Der Landkreis München übernimmt für interessierte Unternehmen und Kommunen im Rahmen einer Landkreis-Lizenz die Kosten für diese digitale Lösung zur Kontaktdatenerfassung.
Das Landratsamt setzt „Darfichrein“ bereits seit einiger Zeit zur Erfassung der Kontaktdaten seiner Besucher ein und hat gute Erfahrungen damit gemacht. Jetzt soll das Angebot in einem zunächst auf sechs Monate angelegten Pilotversuch auf den gesamten Landkreis ausgedehnt werden.
„Wir wollen damit zum einen dem Gewerbe, aber auch Vereinen und Kommunen unter die Arme greifen, die durch die Corona-Krise ohnehin schon arg gebeutelt sind“, so Landrat Christoph Göbel. „Gleichzeitig bietet das System eine sichere Schnittstelle zu der im Gesundheitsamt zur Kontaktpersonennachverfolgung verwendeten Software und kann im Falle einer bekannt gewordenen Infektion die Unterbrechung der Infektionsketten deutlich beschleunigen.“
So funktioniert‘s
Ein Betrieb oder Veranstalter erstellt sich auf darfichrein.de ein eigenes Konto. Dabei fallen für Betriebe im Landkreis München keine Kosten an. Sie können sich ab sofort direkt anmelden und die Anwendung nutzen. Nach erfolgter Registrierung haben die Betriebe Zugang zu ihrem Administrations-Bereich. Dort können sie einen oder mehrere QR-Codes für ihren Betrieb erstellen, Anpassungen vornehmen und unter anderem ein Logo einfügen.
Die Gäste scannen den vom Unternehmen generierten QR-Code dann bei Betreten des Lokals, der Behörde oder Veranstaltung mit dem Smartphone und geben ihre Kontaktdaten an. Dafür muss der Besucher nichts installieren oder herunterladen. Die Daten werden dann verschlüsselt und sicher im Rechenzentrum der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) gespeichert und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben nach vier Wochen automatisch gelöscht.
Ein Plus auch für die Gesundheitsbehörden
Im Rahmen einer Kontaktpersonenermittlung kann das Gesundheitsamt nach Angaben einer mit dem Coronavirus infizierten Person digital eine Anfrage an diejenigen Betriebe oder Veranstalter richten, die der Infizierte in einem bestimmten Zeitraum besucht hat. Die Betriebe können dann eine verschlüsselte Übertragung der Daten für die im Gesundheitsamt verwendete Software zur Kontaktpersonennachverfolgung veranlassen. Dort kann dann sofort mit der Kontaktaufnahme zu den betreffenden Personen begonnen werden.
„Eine weitere Schnittstelle soll künftig auch die Übertragung von Corona-Testergebnissen an die Zugangssoftware ermöglichen, die bei weiteren Öffnungsschritten Voraussetzung für den Einlass beispielsweise in die Gastronomie oder zu Veranstaltungen werden. Gespräche hierzu mit möglichen Anbietern laufen derzeit auf Hochtouren. Gleichzeitig werden die Testzentren weiter ausgebaut. Wir treffen also alle möglichen Vorkehrungen, um auf weitere mögliche Öffnungsschritte bestens vorbereitet zu sein“, so Göbel.
Weiterführende Informationen für interessierte Unternehmen aus dem Landkreis München gibt es unter [icon name=“external-link-square“ class=““ unprefixed_class=““] Informationen für Unternehmen.
Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes München vom 19. März 2021