Neue Schutzstreifen für Radfahrer
In der Erdinger Straße beginnt der einseitige Schutzstreifen an der Einmündung der Überrheinerstraße. Am südlichen Fahrbahnrand führt er ortsauswärts und mündet als Radwegverbindung in den bestehenden Radweg an der Staatsstraße ein.
Radfahrer aus der Gegenrichtung Landsham dürfen weiterhin den Gehweg auf der Nordseite der Erdinger Straße benutzen, wahlweise aber auch die Fahrbahn. Um das Einfädeln der Radfahrer am Ende des Gehweges in den Fahrverkehr zu erleichtern, wurde der Gehweg auf Höhe der Flurstraße baulich umgestaltet, der Einmündungsbereich der Flurstraße wurde mit einem Schutzstreifen und Fahrradpiktogrammen markiert. In der Feldkirchener Straße beginnt der beidseitige Schutzstreifen südlich der Bahnunterführung und führt die Radfahrer vorerst bis kurz vor die Einmündung in die Ammerthalstraße. Eine Weiterführung der Schutzstreifen ist in Arbeit.
Warum Schutzstreifen?
Wo kein baulich getrennter Radweg möglich ist, machen Schutzstreifen die Radfahrer sichtbar und zeigen, dass sie zum Straßenverkehr gehören. So kommen alle auch besser voran, als z. B. auf kombinierten Geh- und Radwegen.
Was ist erlaubt?
Fahrzeuge dürfen bis zu drei Minuten halten, Parken ist verboten. Schutzstreifen dürfen in Ausnahmefällen von Fahrzeugen überfahren werden, Radfahrer dürfen dabei nicht behindert werden. Radfahrer dürfen den Schutzstreifen nur bei Bedarf links überfahren, ohne den Kfz-Verkehr zu behindern. Das Vorbeifahren an einer Autoschlange ist erlaubt, bei Rot bis zur Ampel.