Die neue StVO stärkt den Radverkehr
Seit dem 28.04.2020 stärken die neuen Regeln der Straßenverkehrsordnung den Radverkehr. Der ADFC und die AGFK Bayern waren in den Erarbeitungsprozess eingebunden, hier ein Überblick:
- Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt, jedoch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer
- Mindestüberholabstand von Radfahrern, Fußgängern und Elektrokleinstfahrzeugen für Kfz von 1,5 m innerorts und 2 m außerorts
- Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t innerorts
- Personenbeförderung auf Fahrrädern erlaubt, wenn die Fahrräder entsprechend gebaut und eingerichtet sind (auf dem Gepäckträger verboten!) und Du mindestens 16 Jahre alt bist
- Grünpfeil für Radfahrer beim Rechtsabbiegen, von einem Radfahrstreifen oder baulichem Radweg aus: Die bestehende Grünpfeilregelung wird ausgedehnt, zusätzlich ein gesonderter Grünpfeil nur für Radfahrer eingeführt
- Generelles Halteverbot auf Schutzstreifen – auch ein kurzes Halten ist verboten (bei aktiver Behinderung droht ein Punkt!)
- Einrichtung von Fahrradzonen
- Ausweitung des Parkverbotes vor Kreuzungen und Einmündungen von 8 m, von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, bei baulichen Radwegen
- Parkflächen und Ladezonen für Lastenräder durch ein spezielles Sinnbild
- Neues Verkehrszeichen für Radschnellwege
- Überholverbot von Radfahrern und einspurigen Fahrzeugen durch ein neues Verkehrszeichen
- Mehr Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung
- Die Erprobungsklausel wird erweitert, heißt: Die Durchführung von „Verkehrsversuchen“ wird vereinfacht
Weitere Informationen und Materialien zum Download finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter [icon name=“external-link“ class=““ unprefixed_class=““] www.bmvi.de.