Öffentliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen, auch sog. öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gem. der Geschäftsordnung der Gemeinde Kirchheim b. München dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln bekanntgegeben wird.

Der Anschlag wird an den Gemeindetafeln erst angebracht, wenn die Satzung oder Verordnung in der Verwaltung niedergelegt ist. Er wird an allen Gemeindetafeln angebracht und frühestens nach 14 Tagen wieder abgenommen.

  • Ludwig-/Westendstraße
  • Hausener Straße – Garagenwand vor Haus-Nr. 15 – 21
  • Hausen – Maibaum (neben Haus Nr. 7)
  • Schlehenring – vor Haus-Nr. 14
  • Heimstettner Straße – gegenüber Einmündung der Wendelsteinstraße
  • Taubenstraße – bei Haus-Nr. 12 (Vogelsiedlung)
  • Am Gangsteig – bei Haus-Nr. 17 (Eingang Tiefgarage)
  • S-Bahn Heimstetten – Park-and-Ride-Platz
  • Räterzentrum – Räterstr. 19

Bekanntmachungen zu den aktuellen Bauleitplanverfahren (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan) finden Sie auf der Seite Bauleitplanung.

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