Das polizeiliche Führungszeugnis
Das polizeiliche Führungszeugnis dient als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit. Sie benötigen es beispielsweise, wenn Sie sich in bestimmten Gewerben selbstständig machen möchten oder wenn Sie beruflich mit Kindern arbeiten.
Zuständigkeit in der Gemeindeverwaltung
- Gemeinde Kirchheim b. München
Einwohnermeldewesen
Münchner Str. 1
85551 Kirchheim b. MünchenÖffnungszeiten:
Montag: 8 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Dienstag – Donnerstag: 8 – 12 Uhr
Freitag: 7:30 – 12 UhrBitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten während der Corona Pandemie auf unserer Startseite
Ansprechpartner*innen
Frau Reichhuber
Tel. 089 90909-2102
s.reichhuber@kirchheim-heimstetten.de
Frau Pollack
Tel. 089 90909-2110
k.pollack@kirchheim-heimstetten.de
Einfaches Führungszeugnis | Beantragung
Wenn Sie ein Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, können Sie dieses bei der für Sie örtlich zuständigen Gemeinde oder elektronisch im Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen.
Beschreibung
Das Führungszeugnis ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen, das Sie ab Ihrem 14. Lebensjahr bei der für Sie zuständigen Gemeinde / Meldebehörde (Bürgerbüro) über das Serviceportal: https://serviceportal.komuna.net oder Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen können.
Wird das Führungszeugnis von Ihnen zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es der Behörde unmittelbar übersandt. Auf Verlangen kann Ihnen jedoch, als Antragsteller, Einsicht in das Führungszeugnis gewährt werden.
Ein einfaches Führungszeugnis können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.
- Bei persönlicher Antragstellung bei der Gemeinde müssen Sie Ihren Pass oder Personalausweis vorlegen.
- Für die elektronische Antragstellung über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz benötigen Sie entweder einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
- Ihnen steht auch das Serviceportal der Gemeinde zur Verfügung.
- Bei schriftlicher Antragstellung ist die Beglaubigung Ihrer Unterschrift durch eine siegelführende Stelle erforderlich. Weiterhin müssen Sie den Verwendungszweck für das Führungszeugnis angeben.
Eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.
Voraussetzungen
Besondere Hinweise
Zum Führungszeugnis können allgemein noch folgende Erläuterungen gegeben werden:
- Verurteilungen von Straftätern erscheinen außer im Bundeszentralregister auch im Führungszeugnis, das jede Person über 14 Jahre bei ihrer Meldebehörde beantragen kann.
- Von der Eintragung ins Führungszeugnis gibt es jedoch eine Reihe von Ausnahmen.
- Vorausgesetzt, im Register ist keine weitere Strafe eingetragen, wird eine Verurteilung bis zu 90 Tagessätzen Geldstrafe oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe nicht ins Führungszeugnis aufgenommen (wohl dagegen ins Zentralregister, aus dem jedoch nur bestimmte Behörden Auskunft erhalten).
- Nicht aufgenommen werden ferner Jugendstrafen bis zu 2 Jahren, sofern sie zur Bewährung ausgesetzt sind.
- Auch für das Führungszeugnis gibt es Tilgungsfristen; sie sind im Allgemeinen kürzer als beim Bundeszentralregister (je nach Art der Verurteilung zwischen 3 und 10 Jahren).
Bearbeitungsdauer
ca. 2 bis 3 Wochen
Erforderliche Unterlagen
- bei persönlicher Antragstellung: Vorlage von Pass oder Personalausweis
- bei elektronischer Antragstellung: Personalausweis bzw. elektronischer Aufenthaltstitel mit jeweils freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
- bei schriftlicher Antragstellung: Beglaubigte Unterschrift durch eine siegelführende Stelle
Online-Beantragung
Sie haben die Möglichkeit über folgende Links Ihr Führungszeugnis zu beantragen:
https://serviceportal.komuna.net
Führungszeugnis online (zentrales Online-Portal)
Um einen elektronischen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz stellen zu können, benötigen Sie
- einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
- ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes,
- die AusweisApp2 und
- ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.
Kosten
13 Euro
Gebührenbefreiung: Bei Mittellosigkeit (z. B. Beziehenden von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfeempfängern, Beziehern des Kinderzuschlags nach § 6a Bundeskindergeldgesetz) oder wenn das Führungszeugnis für einen besonderen Verwendungszweck benötigt wird. Dies wird angenommen, wenn das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung benötigt wird (zur Gebührenbefreiung siehe auch unter „Weiterführende Links“).
Bei einer elektronischen Antragstellung ist der Nachweis der Mittellosigkeit elektronisch zu erbringen.
Erweitertes Führungszeugnis | Beantragung
Wenn Sie ein erweitertes Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, können Sie dieses bei der für Sie örtlich zuständigen Gemeinde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen.
Beschreibung
Ein erweitertes Führungszeugnis können Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Gemeinde / Meldebehörde (Bürgerbüro) oder elektronisch im [icon name=“external-link“ class=““ unprefixed_class=““] Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen, wenn bestimmte gesetzliche Bestimmungen die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorsehen oder wenn Sie dieses Führungszeugnis benötigen für
- die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a Sozialgesetzbuch VIII Kinder- und Jugendhilfe,
- eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
Bei persönlicher Antragstellung bei der Gemeinde müssen Sie Ihren Pass oder Personalausweis und die schriftliche Aufforderung vorlegen, in der von Ihnen die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangt wird. In der schriftlichen Aufforderung muss bestätigt werden, dass die Voraussetzungen des § 30a Bundeszentralregistergesetz für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen. Bei Selbständigen reicht die Bescheinigung der antragstellenden Person aus.
Für die elektronische Antragstellung benötigen Sie entweder einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion; die nach § 30a Bundeszentralregistergesetz erforderliche Bescheinigung muss in diesem Fall hochgeladen werden.
Eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten (z.B. Rechtsanwalt) ist nicht möglich.
Antragstellung durch Behörden
Ein erweitertes Führungszeugnis kann seit dem 1. Mai 2010 zum Zweck des Schutzes von Minderjährigen auch von Behörden beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Behörden das Führungszeugnis zur Erledigung ihrer hoheitlichen Aufgaben benötigen und die Aufforderung an den Betroffenen, ein entsprechendes Führungszeugnis vorzulegen, nicht sachgemäß oder erfolglos geblieben ist. Nicht sachgemäß ist die Aufforderung des Beteiligten zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses immer dann, wenn für diesen eine nachteilige Entscheidung beabsichtigt ist und deshalb seine Mitwirkung nicht erwartet werden kann. In allen anderen Fällen ist für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses die Mitwirkung des Betroffenen zwingende Voraussetzung für die Antragstellung. In diesen Fällen hat die antragstellende Behörde dem Betroffenen auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren.
Informationen zum Inhalt von erweiterten Führungszeugnissen finden unter „Weiterführende Links“.
Voraussetzungen
Bearbeitungsdauer
Das Führungszeugnis soll spätestens 20 Werktage nach der Übermittlung des Ersuchens der Registerbehörde an den Herkunftsmitgliedstaat erteilt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Schriftliche Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bzw. bei Selbständigen, die Bescheinigung der antragstellenden Person
- bei persönlicher Antragstellung: Vorlage von Pass oder Personalausweis
- bei elektronischer Antragstellung: Personalausweis bzw. elektronischer Aufenthaltstitel mit jeweils freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
Online-Verfahren (Bundesamt für Justiz)
Führungszeugnis online (zentrales Online-Portal)
Um einen elektronischen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz stellen zu können, benötigen Sie
- einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
- ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes,
- die AusweisApp2 und
- ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.
Kosten
13 Euro
Gebührenbefreiung: Bei Mittellosigkeit (z.B. Beziehenden von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfeempfängern, Beziehern des Kinderzuschlags nach § 6a Bundeskindergeldgesetz) oder wenn das Führungszeugnis für einen besonderen Verwendungszweck benötigt wird. Dies wird angenommen, wenn das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung benötigt wird (zur Gebührenbefreiung siehe auch unter „Weiterführende Links“).
Bei einer elektronischen Antragstellung ist der Nachweis der Mittellosigkeit elektronisch zu erbringen.