Aktuelle Informationen

Neue Grundsteuerreform in Bayern

Hier finden Sie hilfreiche Informationen zum Thema :

  • Informationen und Erklärvideos unter: http://www.grundsteuer.bayern.de
  • Chatbot auf http://www.elster.de unter dem Punkt „Wie finde ich Hilfe?“
  • Informations-Hotline: 089 30 70 00 77 // Mo. – Do.: 08:00 – 18:00 Uhr, Fr.: 08:00 – 16:00 Uhr
  • Kostenloser Online-Zugriff auf Daten aus dem Liegenschaftskataster vom 01. Juli bis zum 31. Dezember 2022 über http://www.elster.de

Formulare sind ab Anfang Juli in Papierform in der Gemeinde erhältlich.

Gebühren, Steuern und Beiträge

Gemeinden können neben bestimmten Steuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer, kommunale Steuern wie z.B. Hundesteuer) weitere Abgaben erheben. Rechtsgrundlage ist vor allem das Kommunalabgabengesetz (KAG). In der jeweiligen örtlichen Satzung sind entsprechend der Situation vor Ort nähere Regelungen enthalten.

Steuerinfos vom Bayerischen Landesamt für Steuern

Nützliche und wichtige Informationen für Existenzgründer

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Abfallgebühren

Die Gebühr für das Einsammeln, Befördern und die Entsorgung des Hausmülls und der hausmüllähnlichen Abfälle (14-tägige Abfuhr) beträgt pro Jahr für

  • einer Müllnormtonne mit 60 Liter
    149,16 €
  • einer Müllnormtonne mit 80 Liter
    198,84 €
  • einer Müllnormtonne mit 120 Liter
    298,20 €
  • einer Müllnormtonne mit 240 Liter
    596,40 €

Die Jahresgebühr für Behälter, die wöchentlich gelehrt werden, beträgt für

  • einer Müllnormtonne mit 80 Liter
    397,68 €
  • einer Müllnormtonne mit 120 Liter
    596,40 €
  • einer Müllnormtonne mit 240 Liter
    1.192,92 €
  • einer Müllnormtonne mit 1.100 Liter
    5.467,56 €

Die Gebühr für einen 120 Liter Restmüllsack beträgt je Abholung € 9,70
Die Gebühr für einen 70 Liter Windelsack beträgt je Abholung € 5,40
Die Gebühr für einen 120 Liter Papiersack (Grüngut) beträgt je Stück € 0,80

Friedhofsgebühren

Die Gebühr für das Nutzungsrecht beträgt pro Grabstätte und Jahr für ein(e)

  • Einzelgrab
    86,00 €
  • Familiengrab
    171,00 €
  • Urnengrab
    99,00 €
  • Einzelurnengrab
    113,00 €
  • Urnennische
    90,00 €
  • Gemeinschaftsurnengrabfeld
    57,00 €
  • Baumgrab
    57,00 €

Hundesteuer

Die jährlichen Steuerbeitragssätze für Hunde sind wie folgt:

  • Erster Hund
    80,00 €
  • Jeder weitere Hund
    100,00 €
  • Kampfhunde
    800,00 €
    nach § 5 Hundesteuersatzung der Gemeinde Kirchheim b. München

Hebesätze (Grund- und Gewerbesteuer)

  • Grundsteuer A
    280 %
  • Grundsteuer B
    280 %
  • Gewerbesteuer
    360 %

Bankverbindungen der Gemeinde Kirchheim

BankIBANBIC
VR Bank Münchner LandDE84 7016 6486 0002 8088 46GENODEF1OHC
Kreissparkasse KirchheimDE23 7025 0150 0390 2501 32BYLADEM1KMS
UniCredit-HVB MünchenDE56 7002 0270 0047 6010 10HYVEDEMMXXX