Gebühren, Steuern und Beiträge
Gemeinden können neben bestimmten Steuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer, kommunale Steuern wie z.B. Hundesteuer) weitere Abgaben erheben. Rechtsgrundlage ist vor allem das Kommunalabgabengesetz (KAG). In der jeweiligen örtlichen Satzung sind entsprechend der Situation vor Ort nähere Regelungen enthalten.
Steuerinfos vom Bayerischen Landesamt für Steuern
Nützliche und wichtige Informationen für Existenzgründer
Abfallgebühren
Die Gebühr für das Einsammeln, Befördern und die Entsorgung des Hausmülls und der hausmüllähnlichen Abfälle (14-tägige Abfuhr) beträgt pro Jahr für
- einer Müllnormtonne mit 60 Liter149,16 €
- einer Müllnormtonne mit 80 Liter198,84 €
- einer Müllnormtonne mit 120 Liter298,20 €
- einer Müllnormtonne mit 240 Liter596,40 €
Die Jahresgebühr für Behälter, die wöchentlich gelehrt werden, beträgt für
- einer Müllnormtonne mit 80 Liter397,68 €
- einer Müllnormtonne mit 120 Liter596,40 €
- einer Müllnormtonne mit 240 Liter1.192,92 €
- einer Müllnormtonne mit 1.100 Liter5.467,56 €
Die Gebühr für einen 120 Liter Restmüllsack beträgt je Abholung € 9,70
Die Gebühr für einen 70 Liter Windelsack beträgt je Abholung € 5,40
Die Gebühr für einen 120 Liter Papiersack (Grüngut) beträgt je Stück € 0,80
Friedhofsgebühren
Die Gebühr für das Nutzungsrecht beträgt pro Grabstätte und Jahr für ein(e)
- Einzelgrab86,00 €
- Familiengrab171,00 €
- Urnengrab99,00 €
- Einzelurnengrab113,00 €
- Urnennische90,00 €
- Gemeinschaftsurnengrabfeld57,00 €
- Baumgrab57,00 €
Hundesteuer
Die jährlichen Steuerbeitragssätze für Hunde sind wie folgt:
- Erster Hund80,00 €
- Jeder weitere Hund100,00 €
- Kampfhunde800,00 €nach § 5 Hundesteuersatzung der Gemeinde Kirchheim b. München
Hebesätze (Grund- und Gewerbesteuer)
- Aktuelles zur Grundsteuer 2025
Die Steuerpflichtigen erhalten insgesamt drei Bescheide.
Die ersten beiden (Grundlagen-)Bescheide (Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge sowie Bescheid über den Grundsteuermessbetrag) bauen aufeinander auf und werden durch das zuständige Finanzamt verschickt, sobald Ihre Grundsteuererklärung bearbeitet wurde. Diese beiden Bescheide sollten Ihnen bereits vorliegen.
Bei Fragen zum zugrunde gelegten Grundsteueräquivalenzbetrag oder dem Grundsteuermessbetrag wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt, oder die Informationshotline zur Bay. Grundsteuer unter 089 30700077.
Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de.
Den dritten Bescheid (Grundsteuerbescheid) verschickt die jeweils zuständige Gemeinde, in welchem das Grundstück liegt, sobald sie ihren Hebesatz festgelegt hat. Grundlage für diesen Bescheid sind die Berechnungsgrundlagen des Finanzamtes.
Diese sind für die Gemeinden bindend.
Die Steuerpflichtigen müssen deshalb ein besonderes Augenmerk auf die beiden Grundlagenbescheide des Finanzamtes richten. Vor allem bei größeren Abweichungen gegenüber dem bisherigen Grundsteuermessbetrag sollten die Berechnungsgrundlagen und die Angaben in der Grundsteuererklärung noch einmal genau überprüft werden. Bei Unstimmigkeiten wird empfohlen, sich zeitnah mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen. Sofern eine Berichtigung vom Finanzamt anerkannt wird, erfolgt eine Anpassung der Grundlagenbescheide durch das Finanzamt und die Gemeinde wird im Anschluss einen neuen Grundsteuerbescheid erlassen.
Ein vom Finanzamt vorgefertigtes Formular für die Änderung der Grundlagenbescheide finden Sie hier.
Die erste Steuerfälligkeit ist am 15.02.2025. Selbstzahler bitten wir, Ihre Daueraufträge entsprechend des neuen Grundsteuerbescheides anzupassen. Sollten Sie uns ein SEPA-Mandat zur Abbuchung erteilt haben, müssen Sie nichts veranlassen.
Die Erteilung eines SEPA-Mandats finden Sie hier.
- Grundsteuer A385%
- Grundsteuer B385%
- Gewerbesteuer360%
Ansprechpartner
Martina Thaler
Gebühren, Steuern & Beiträge
Tel. 089 90909-4102
martina.thaler@kirchheim-heimstetten.de
Tanja Baldus-Lüdtke
Gebühren, Steuern & Beiträge
Tel. 089 90909-4308
t.baldus@kirchheim-heimstetten.de
Ansprechpartner
Petra Kujawa
Friedhofsverwaltung | Standesamt
Tel. 089 90909-2302
petra.kujawa@kirchheim-heimstetten.de
Petra Baumann
Friedhofsverwaltung
Tel. 089 90909-2306
petra.baumann@kirchheim-heimstetten.de
Bankverbindungen der Gemeinde Kirchheim
Bank | IBAN | BIC |
---|---|---|
VR Bank Münchner Land | DE84 7016 6486 0002 8088 46 | GENODEF1OHC |
Kreissparkasse Kirchheim | DE23 7025 0150 0390 2501 32 | BYLADEM1KMS |
UniCredit-HVB München | DE56 7002 0270 0047 6010 10 | HYVEDEMMXXX |