Das wichtigste Gut in einer Demokratie – die Wahlen

Wahlen sind das Herz einer Demokratie. Wer wählt, gestaltet damit die Gesellschaft, in der er lebt. Gleichzeitig verschenkt derjenige, der nicht von seinem Wahlrecht Gebrauch macht, sein gleiches, allgemeines, direktes und freies Mitspracherecht! Wahlen sind in der Demokratie die wichtigste Form politischer Beteiligung und das wirksamste Instrument demokratischer Kontrolle. Bei Wahlen überträgt das Volk die Macht für eine festgelegte Zeit an seine (Volks)Vertreter. Ohne Wahlen ist Demokratie nicht denkbar. Deshalb ein Appell an alle Bürgerinnen und Bürger: Gehen Sie wählen – nutzen Sie Ihr Mitspracherecht.

Nähere Informationen zu den jeweiligen Wahlen und wie Sie Wahlhelfer werden können finden Sie auf unseren folgenden Übersichtsseiten.

Bundestagswahl

Wahlrecht und Ausübung des Wahlrechts

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am Wahltag

– das 18. Lebensjahr vollendet haben,

– seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und

– nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Das Wahlrecht tatsächlich ausüben kann jedoch nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.

Alle nach den genannten Kriterien wahlberechtigten Personen werden von Amts wegen am 12. Januar 2025 (= bundeseinheitlicher Stichtag für die Anlegung der Wählerverzeichnisse) in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Kirchheim b. München eingetragen, sofern sie hier mit alleiniger Wohnung oder – bei mehreren Wohnungen – mit Hauptwohnung gemeldet sind.

Andere Wahlberechtigte werden ab dem 13. Januar 2025 grundsätzlich nur auf einen fristgemäßen und schriftlichen Antrag hin in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Antrag kann bis spätestens 02. Februar 2025 beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Kirchheim b. München gestellt werden. Eine Eintragung auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Kirchheim bei München kommt beispielsweise bei einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde bzw. Stadt in Betracht.

Deutsche, die im Ausland leben und keine Wohnung in Deutschland innehaben, sind bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ebenfalls wahlberechtigt. Allerdings werden sie nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen sie an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie einen formgebundenen schriftlichen Antrag bei der für sie zuständigen Gemeinde / Stadt im Bundesgebiet auf Eintragung in das dortige Wählerverzeichnis stellen. Wird diesem Antrag stattgegeben, erhalten sie Briefwahlunterlagen an ihre angegebene Adresse im Ausland übersandt. Detaillierte Informationen für wahlberechtigte Deutsche im Ausland finden sich im Internetangebot der Bundeswahlleitung. Den entsprechenden Link dazu finden Sie hier:

https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html

Wie erfahre ich, ob ich in das Wählerverzeichnis eingetragen bin?

Alle im Wählerverzeichnis der Gemeinde Kirchheim b. München eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 02. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung.

Diese bestätigt, dass Sie in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Kirchheim b. München eingetragen worden sind und informiert Sie über

– den Wahltag und die Wahlzeit sowie

– den Wahlbezirk, in dem Sie an der Bundestagswahl teilnehmen können.

Sollten Sie bis zum 02. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte unverzüglich – jedoch bis spätestens zum 20. Februar 2025 – mit dem Einwohnermeldeamt in Verbindung.

Am Wahlsonntag bringen Sie bitte neben Ihrem Personalausweis oder Reisepass auch die Wahlbenachrichtigung mit.

Wenn Sie durch Briefwahl oder am Wahltag in einem anderen Stimmbezirk des Wahlkreises 220 – München-Land wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Hierfür ist ein Antrag erforderlich.

Die Beantragung und Ausstellung sowie Zusendung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen durch die Gemeinde ist für Sie kostenlos. Wenn Sie den Antrag per Post an die Gemeinde schicken, fallen die jeweiligen Portokosten an.

Gemäß § 5 der Plakatierungsverordnung der Gemeinde Kirchheim b. München wird den politischen Parteien, Wählergruppen und sonstigen Vorschlagsträgern gestattet, sechs Wochen vor und bis maximal eine Woche nach der Wahl Wahlplakatständer mit Plakaten der maximalen Größe von DIN A 1 auf Gehsteigen und außerhalb von Verkehrsflächen liegenden Grundstücken aufzustellen, wenn dadurch die Fußgänger und der fließende Verkehr auf den Straßen nicht beeinträchtigt werden. Eine Genehmigungspflicht existiert hierbei nicht.

Zusätzlich wird es wieder 10 große Plakattafeln (aufgeteilt in acht gleiche Felder von je ca. 90 cm Höhe und ca. 65 cm Breite) geben. Sollte die Bundestagswahl am 23.02.2025 stattfinden, so ist ab dem 12.01.2025 die selbstständige Plakatierung auf den großen Plakatwänden an den gewohnten Standorten (siehe Plan) möglich. Die Felder werden auf Anfrage gemäß der Reihenfolge der Landeslisten der Parteien auf den Stimmzetteln vergeben. Die Reihenfolge richtet sich gemäß § 30 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes nach der Zahl der Zweitstimmen, die die Parteien bei der letzten Bundestagswahl im Land erreicht haben. Alle Parteien und Wählergruppen, die kein Feld auf den großen Plakatwänden erhalten, dürfen in unmittelbaren Umgriff der Plakatwände jeweils einen Einzelständer aufstellen. Bei den großen Plakattafeln handelt es sich um ein zusätzliches Angebot der Gemeinde Kirchheim b. München. Die Plakatierung gemäß § 5 der Plakatierungsverordnung im Zeitraum vom 12.01.2025 bis zum 02.03.2025 mit Plakaten der maximalen Größe von DIN A 1 wird davon nicht beeinträchtigt.

Wir möchten Sie sowohl um die Vermeidung von umweltschädlichen Materialien als auch um die Beachtung der Bannmeilen um das Rathaus, um die Wahllokale bzw. Auszählungsräume sowie um das Einwohnermeldeamt bitten.

Informationen-zur-Aufstellung-von-Plakatstaendern-zum-Zwecke-der-Wahlwerb.pdf

Standortuebersicht-Wahlplakattafeln

Europawahl

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Rund 350 Millionen Menschen wählen in 27 Staaten die 720 Abgeordneten. 96 davon werden aus Deutschland kommen.
Wahlen sind das Herz einer Demokratie. Wer wählt, gestaltet damit die Gesellschaft, in der er lebt. Gleichzeitig verschenkt derjenige, der nicht von seinem Wahlrecht Gebrauch macht, sein gleiches, allgemeines, direktes und freies Mitspracherecht.


Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Erstwähler ab 16 Jahren. Bitte nutzen Sie Ihre Stimme und machen von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!
Dieser Aufruf richtet sich insbesondere auch an die Erstwählerinnen und Erstwähler. Erstmals können auch 16-Jährige ihre Stimme abgeben. Wenn Sie am 9. Juni 2024 verhindert sind, können Sie in Deutschland Briefwahl beantragen.

Kommunalwahl

Endet die Amtszeit eines Ersten Bürgermeisters nicht mit der Wahlzeit des Gemeinderats, setzt die Rechtsaufsichtsbehörde den Wahltermin für eine Neuwahl fest. Das Landratsamt München hat für die Neuwahl des Ersten Bürgermeisters der Gemeinde Kirchheim b. München den Sonntag, 25. Februar 2024 festgesetzt.

Ergebnisse der Bürgermeisterwahl vom 25.02.2024

Die Wahl des Ersten Bürgermeisters verläuft nach den gleichen Regeln wie eine allgemeine Kommunalwahl in Bayern. Der Erste Bürgermeister wird für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Für das Amt des berufsmäßigen Ersten Bürgermeisters ist jede Person wählbar, die am Wahltag

  • Deutsche/r im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Der Erste Bürgermeister wird in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl von den Wahlberechtigten der Gemeinde Kirchheim b. München aus dem Kreis der vom Wahlausschuss zugelassenen sich bewerbenden Personen gewählt. Jede stimmberechtigte Person hat nur eine Stimme.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.

Wählen können grundsätzlich alle Deutschen und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich seit mindestens 2 Monaten in der Gemeinde mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Landtag- und Bezirkswahl

Landtag

Der Bayerische Landtag ist die Volksvertretung des Freistaates Bayern und sein maßgebliches Gesetzgebungsgremium. Er besteht aus Abgeordneten des bayerischen Volkes, die in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl bestimmt werden.

Insgesamt sind für eine Legislaturperiode von fünf Jahren regulär 180 Sitze im Parlament zu vergeben, wobei ungefähr die Hälfte direkt aus den Stimmkreisen besetzt wird (Direktmandate), der Rest aus den Kandidatenlisten der Parteien oder sonstigen organisierten Wählergruppen (Listenmandate). Entsprechend haben die Wahlberechtigten zwei Stimmen: die Erststimme für den Direktkandidaten, die Zweitstimme für einen Listenbewerber.

Bezirkstag:

Die Wahl des Bezirkstags verläuft nach den gleichen Regeln wie die Landtagswahl. Die Bezirkstage Bayerns werden am gleichen Tag wie der Bayerische Landtag für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt. Im Gegensatz zur Landtagswahl gibt es jedoch bei der Wahl des Bezirkstags keine Fünf-Prozent-Hürde. Auch hier haben die Wahlberechtigten eine Erststimme für die bzw. den jeweiligen Direktkandidatin oder Direktkandidaten. Für die Zweitstimme gibt jede Partei oder Wählergruppe eine Liste ihrer Kandidatinnen und Kandidaten an. Die Wahlberechtigten können hier für eine bestimmte Person oder pauschal für eine Partei oder Wählergruppe stimmen.

Wichtige Informationen zur Wahl

Wichtiger Hinweis zum Gang ins Wahllokal

Bitte nehmen Sie zum Gang in das Wahllokal ein Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) sowie die Wahlbenachrichtigung mit.

Briefwahl

Die Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist in der Zeit vom …. unter folgendem Link möglich.

LINK

Ansprechpartner

Für Fragen rund um die Themen Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigungen, Briefwahl wenden Sie sich gerne an:

Frau Hornburger
Tel. 089 90909-2208

Bei weitergehenden Fragen können Sie sich gerne wenden an:

Herr Hetmanski
Sachgebietsleiter M.A.
Tel. 089 90909-2202

Informationen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Informationen für Wahlhelfende

 Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

 Dank hoher Resonanz auf unsere Werbung und vieler freiwilliger Meldungen konnten wir die benötigten Wahlhelfer bereits berufen. Weiter eingehende Meldungen als Wahlhelfer werden auf einer Reserveliste vermerkt. Da berufene Wahlhelfer immer mal wieder krank werden oder aus anderen Gründen absagen müssen, werden weitere Berufungsschreiben kontinuierlich bis zum Wahltag verschickt.

Leider ist es uns nicht möglich, alle Meldungen wunschgemäß zu berücksichtigen. Wir bedanken uns für ihr großes Engagement.

Das Wichtigste auf einen Blick

Wahlen sind das Herzstück unserer Demokratie. Durch Ihre Mithilfe leisten Sie einen aktiven und wertvollen Beitrag.

Ohne die Wahlhefer und ihr Engagement ist die Durchführung von Wahlen nicht möglich.

Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung und kommen mit anderen Helfern aus Ihrem Wahlbezirk in Kontakt.

Mindestalter am Wahltag: 18 Jahre

seit mind. drei Monaten Meldung mit Hauptwohnsitz in Kirchheim: bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen sowie bei Volksentscheiden

seit mind. zwei Monaten mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen im Wahlkreis: bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sowie bei Bürgerentscheiden

Deutsche und EU- Angehörige: bei Europawahlen, Gemeinde- und Landkreiswahlen

Deutsche Staatsangehörigkeit: bei Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen sowie Volksentscheiden

Wie setzt sich der Wahlvorstand zusammen und was sind seine genauen Aufgaben?

Wahlvorsteher/in
Leitet und überwacht die Tätigkeiten des Wahlvorstandes

Stellv. Wahlvorsteher/in
Unterstützt den/die Wahlvorsteher/in

Schriftführer/in
Erstellt und verwaltet die Wahl-Niederschrift

Stellv. Schriftführer/in
Unterstützt den/die Schriftführer/in

Beisitzer/innen
Übernehmen folgende Aufgaben:

  • Ausgabe von Stimmzettel
  • Unterstützung der Auszählung
  • Unterstützung bei der Ermittlung des Wahlergebnisses

Um Sie bestmöglich auf die Aufgaben des Wahlvorstandes vorzubereiten, findet vor jeder Wahl eine Schulung statt. In der Schulung werden alle wichtigen Punkte angesprochen, die Sie für die Ausübung Ihres Amtes benötigen. Fragen und Unklarheiten können hierbei ebenfalls geklärt werden. Der Schulungstermin wird von der Gemeinde frühzeitig bekannt gegeben.

Ja, ich möchte helfen!

Wir freuen uns sehr, dass Sie uns als Wahlhelfer/in unterstützen möchten. Füllen Sie bitte dazu das folgende Formular aus:

Ansprechpartner

Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere zuständigen Sachbearbeiter im Wahlamt der Gemeindeverwaltung wenden.

Frau Wagner
Tel. 089 90909-2206

Oder schreiben Sie eine E-Mail an: wahlen@kirchheim-heimstetten.de