Wichtiger Hinweis zum Gang ins Wahllokal
Bitte nehmen Sie zum Gang in das Wahllokal ein Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) sowie die Wahlbenachrichtigung mit.
Wahlen sind das Herz einer Demokratie. Wer wählt, gestaltet damit die Gesellschaft, in der er lebt. Gleichzeitig verschenkt derjenige, der nicht von seinem Wahlrecht Gebrauch macht, sein gleiches, allgemeines, direktes und freies Mitspracherecht! Wahlen sind in der Demokratie die wichtigste Form politischer Beteiligung und das wirksamste Instrument demokratischer Kontrolle. Bei Wahlen überträgt das Volk die Macht für eine festgelegte Zeit an seine (Volks)Vertreter. Ohne Wahlen ist Demokratie nicht denkbar. Deshalb ein Appell an alle Bürgerinnen und Bürger: Gehen Sie wählen – nutzen Sie Ihr Mitspracherecht.
Nähere Informationen zu den jeweiligen Wahlen und wie Sie Wahlhelfer werden können finden Sie auf unseren folgenden Übersichtsseiten.
Die Gemeinde Kirchheim b. München sucht für die Bundestagswahl am 23.02.2025 engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Haben Sie Lust, bei der Wahl hinter die Kulissen zu blicken und sich für die Durchführung dieses wichtigen Vorgangs zu engagieren?
Wir freuen uns, Helferinnen und Helfer zu begrüßen, die uns bereits bei vergangenen Wahlen tatkräftig unterstützt haben, aber auch neue Gesichter sind herzlich willkommen.
Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an wahlen@kirchheim-heimstetten.de oder registrieren Sie sich direkt auf unserer Internetseite unter https://www.kirchheim-heimstetten.de/rathaus/wahlhelfer/.
Wir bedanken uns sehr herzlich für Ihre Unterstützung
Ihr Wahl-Team der Gemeinde Kirchheim b. München
Informationen zur Aufstellung von Plakat Wahlwerbung
Gemäß § 5 der Plakatierungsverordnung der Gemeinde Kirchheim b. München wird den politischen Parteien, Wählergruppen und sonstigen Vorschlagsträgern gestattet, sechs Wochen vor und bis maximal eine Woche nach der Wahl Wahlplakatständer mit Plakaten der maximalen Größe von DIN A 1 auf Gehsteigen und außerhalb von Verkehrsflächen liegenden Grundstücken aufzustellen, wenn dadurch die Fußgänger und der fließende Verkehr auf den Straßen nicht beeinträchtigt werden. Eine Genehmigungspflicht existiert hierbei nicht.
Zusätzlich wird es wieder 10 große Plakattafeln (aufgeteilt in acht gleiche Felder von je ca. 90 cm Höhe und ca. 65 cm Breite) geben. Sollte die Bundestagswahl am 23.02.2025 stattfinden, so ist ab dem 12.01.2025 die selbstständige Plakatierung auf den großen Plakatwänden an den gewohnten Standorten (siehe Plan) möglich. Die Felder werden auf Anfrage gemäß der Reihenfolge der Landeslisten der Parteien auf den Stimmzetteln vergeben. Die Reihenfolge richtet sich gemäß § 30 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes nach der Zahl der Zweitstimmen, die die Parteien bei der letzten Bundestagswahl im Land erreicht haben. Alle Parteien und Wählergruppen, die kein Feld auf den großen Plakatwänden erhalten, dürfen in unmittelbaren Umgriff der Plakatwände jeweils einen Einzelständer aufstellen. Bei den großen Plakattafeln handelt es sich um ein zusätzliches Angebot der Gemeinde Kirchheim b. München. Die Plakatierung gemäß § 5 der Plakatierungsverordnung im Zeitraum vom 12.01.2025 bis zum 02.03.2025 mit Plakaten der maximalen Größe von DIN A 1 wird davon nicht beeinträchtigt.
Wir möchten Sie sowohl um die Vermeidung von umweltschädlichen Materialien als auch um die Beachtung der Bannmeilen um das Rathaus, um die Wahllokale bzw. Auszählungsräume sowie um das Einwohnermeldeamt bitten.
Informationen-zur-Aufstellung-von-Plakatstaendern-zum-Zwecke-der-Wahlwerb.pdf
Endet die Amtszeit eines Ersten Bürgermeisters nicht mit der Wahlzeit des Gemeinderats, setzt die Rechtsaufsichtsbehörde den Wahltermin für eine Neuwahl fest. Das Landratsamt München hat für die Neuwahl des Ersten Bürgermeisters der Gemeinde Kirchheim b. München den Sonntag, 25. Februar 2024 festgesetzt.
Ergebnisse der Bürgermeisterwahl vom 25.02.2024
Die Wahl des Ersten Bürgermeisters verläuft nach den gleichen Regeln wie eine allgemeine Kommunalwahl in Bayern. Der Erste Bürgermeister wird für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Für das Amt des berufsmäßigen Ersten Bürgermeisters ist jede Person wählbar, die am Wahltag
Der Erste Bürgermeister wird in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl von den Wahlberechtigten der Gemeinde Kirchheim b. München aus dem Kreis der vom Wahlausschuss zugelassenen sich bewerbenden Personen gewählt. Jede stimmberechtigte Person hat nur eine Stimme.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
Wählen können grundsätzlich alle Deutschen und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich seit mindestens 2 Monaten in der Gemeinde mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Landtag
Der Bayerische Landtag ist die Volksvertretung des Freistaates Bayern und sein maßgebliches Gesetzgebungsgremium. Er besteht aus Abgeordneten des bayerischen Volkes, die in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl bestimmt werden.
Insgesamt sind für eine Legislaturperiode von fünf Jahren regulär 180 Sitze im Parlament zu vergeben, wobei ungefähr die Hälfte direkt aus den Stimmkreisen besetzt wird (Direktmandate), der Rest aus den Kandidatenlisten der Parteien oder sonstigen organisierten Wählergruppen (Listenmandate). Entsprechend haben die Wahlberechtigten zwei Stimmen: die Erststimme für den Direktkandidaten, die Zweitstimme für einen Listenbewerber.
Bezirkstag:
Die Wahl des Bezirkstags verläuft nach den gleichen Regeln wie die Landtagswahl. Die Bezirkstage Bayerns werden am gleichen Tag wie der Bayerische Landtag für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt. Im Gegensatz zur Landtagswahl gibt es jedoch bei der Wahl des Bezirkstags keine Fünf-Prozent-Hürde. Auch hier haben die Wahlberechtigten eine Erststimme für die bzw. den jeweiligen Direktkandidatin oder Direktkandidaten. Für die Zweitstimme gibt jede Partei oder Wählergruppe eine Liste ihrer Kandidatinnen und Kandidaten an. Die Wahlberechtigten können hier für eine bestimmte Person oder pauschal für eine Partei oder Wählergruppe stimmen.
Bitte nehmen Sie zum Gang in das Wahllokal ein Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) sowie die Wahlbenachrichtigung mit.
Die Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist in der Zeit vom …. unter folgendem Link möglich.
Für Fragen rund um die Themen Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigungen, Briefwahl wenden Sie sich gerne an:
Frau Rescher
Tel. 089 90909-2204
Bei weitergehenden Fragen können Sie sich gerne wenden an:
Herr Hetmanski
Sachgebietsleiter M.A.
Tel. 089 90909-2202
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Wahlen und Abstimmungen, die in regelmäßigen Abständen in den Gemeinden durchgeführt werden, stellen die Lebensgrundlage unserer Demokratie dar.
Die Abwicklung wäre ohne die Unterstützung und ohne das Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger nicht möglich.
Zur reibungslosen Durchführung der kommenden Wahlen sind wir auf eine große Anzahl ehrenamtlicher Wahlhelfer angewiesen. Das stärkt die Mitbestimmung auf allen politischen Ebenen.
Für das leibliche Wohl unserer Wahlhelfer am Wahltag wird natürlich gesorgt. Außerdem erhalten Sie für Ihre tatkräftige Mithilfe eine Aufwandsentschädigung.
Bitte melden Sie sich im Wahlamt und helfen mit!
Gute Gründe, um dabei zu sein
Wahlen sind das Herzstück unserer Demokratie. Durch Ihre Mithilfe leisten Sie einen aktiven und wertvollen Beitrag.
Ohne die Wahlhefer und ihr Engagement ist die Durchführung von Wahlen nicht möglich.
Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung und kommen mit anderen Helfern aus Ihrem Wahlbezirk in Kontakt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Mindestalter am Wahltag: 18 Jahre
seit mind. drei Monaten Meldung mit Hauptwohnsitz in Kirchheim: bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen sowie bei Volksentscheiden
seit mind. zwei Monaten mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen im Wahlkreis: bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sowie bei Bürgerentscheiden
Deutsche und EU- Angehörige: bei Europawahlen, Gemeinde- und Landkreiswahlen
Deutsche Staatsangehörigkeit: bei Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen sowie Volksentscheiden
Was ist der Wahlvorstand?
Wie setzt sich der Wahlvorstand zusammen und was sind seine genauen Aufgaben?
Wahlvorsteher/in
Leitet und überwacht die Tätigkeiten des Wahlvorstandes
Stellv. Wahlvorsteher/in
Unterstützt den/die Wahlvorsteher/in
Schriftführer/in
Erstellt und verwaltet die Wahl-Niederschrift
Stellv. Schriftführer/in
Unterstützt den/die Schriftführer/in
Beisitzer/innen
Übernehmen folgende Aufgaben:
Gibt es Schulungen vor den jeweiligen Wahlterminen?
Um Sie bestmöglich auf die Aufgaben des Wahlvorstandes vorzubereiten, findet vor jeder Wahl eine Schulung statt. In der Schulung werden alle wichtigen Punkte angesprochen, die Sie für die Ausübung Ihres Amtes benötigen. Fragen und Unklarheiten können hierbei ebenfalls geklärt werden. Der Schulungstermin wird von der Gemeinde frühzeitig bekannt gegeben.
Ja, ich möchte helfen!
Wir freuen uns sehr, dass Sie uns als Wahlhelfer/in unterstützen möchten. Füllen Sie bitte dazu das folgende Formular aus:
Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere zuständigen Sachbearbeiter im Wahlamt der Gemeindeverwaltung wenden.
Frau Wagner
Tel. 089 90909-2206
Oder schreiben Sie eine E-Mail an: wahlen@kirchheim-heimstetten.de