Registrierung von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern und Blockheizkraftwerken
Das Marktstammdatenregister ist ein umfassendes amtliches Register für alle stromerzeugenden Anlagen. Es ist seit dem 31.01.2019 online und löst alle bisherigen Meldewege für Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) ab.
Wenn Sie beispielsweise mit einer Photovoltaikanlage, einem Batteriespeicher oder Blockheizkraftwerk privat Strom erzeugen, die mit dem Stromnetz verbunden ist, müssen Sie diese im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen. Bei Anlagen, die vor dem Start des Webportals in Betrieb gegangen sind, gilt in der Regel eine zweijährige Frist zur Registrierung (Ende: 31.1.2021). Für Neuanlagen, die nach dem Start des Webportals in Betrieb genommen werden, gilt nach Inbetriebnahme eine einmonatige Registrierungsfrist.
Für das Marktstammdatenregister besteht eine Meldepflicht. Wenn Sie Ihre Anlage nicht fristgerecht eintragen, droht der Verlust Ihrer Vergütung nach dem EEG oder KWKG. Registrieren Sie deshalb rechtzeitig Ihre Anlage unter: www.marktstammdatenregister.de