Auf Schutzstreifen werden Radfahrer sichtbar!
Um die Verkehrssicherheit für Radfahrer zu erhöhen, wurden in der Erdinger Straße und in der Feldkirchener Straße Schutzstreifen für Radfahrer markiert und Piktogramme aufgebracht. Gefördert wurden diese Maßnahmen vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Der Schutzstreifen in der Erdinger Straße verbindet die Ortsmitte mit dem Einzelhandel an der Staatsstraße. Der Schutzstreifen in der Feldkirchener Straße führt den Radfahrer in die Nachbargemeinde. Zur komfortablen Überfahrt auf vorhandenen Radwege wurden Bordsteine abgesenkt und Grünflächen befestigt.
Hier die wichtigsten Regeln:
Schutzstreifen sind von Radfahrern auf Grund des Rechtfahrgebotes zu benutzen. Fahrzeuge dürfen bis drei Minuten halten, Parken ist verboten. Schutzstreifen dürfen in Ausnahmefällen vorn Fahrzeuge überfahren werden, Radfahrer dürfen dabei nicht behindert werden.