Sprühende Ideen können teuer werden
Im Erscheinungsbild unserer Gemeinde werden zunehmend Schriftzüge oder Namenskürzel auf Wänden privater oder öffentlicher Gebäude wahrgenommen.
Diese sogenannten Graffiti werden in der Regel ohne Einwilligung der Eigentümer angebracht. Die Verursacher begehen damit eine Straftat und müssen sowohl straf- als auch zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Eine Sachbeschädigung stellt das Sprühen auf nicht genehmigten Flächen dar. Oftmals setzt das illegale Besprayen zudem das verbotswidrige Betreten eines Geländes voraus, so dass zusätzlich ein Hausfriedensbruch vorliegt. Der Geschädigte kann, aufgrund der Sachbeschädigung, zivilrechtlich auf Schadensersatz klagen. Die zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber dem Täter bzw. Verursacher behalten 30 Jahre Gültigkeit. Wenn eine Gruppe beim illegalen Sprayen gestellt wird, haftet jedes Gruppenmitglied für die gesamte Schadenssumme. Bei einer größeren beschädigten Fläche kommen dabei schnell mehrere Tausend Euro zusammen.
Es ist eine böse Überraschung, verbunden mit Ärger und Kosten, wenn die eigene Hauswand mit Farbschmierereien verunstaltet wurde.
Erwischen Sie die Sprayer auf frischer Tat, sollten Sie:
• sofort über den Notruf 110 die Polizei informieren,
• sich nicht in Gefahr begeben und
• umgehend Anzeige erstatten.
Anschließend gilt es, die illegalen Graffiti so schnell wie möglich zu beseitigen. Denn ist eine Wand erst einmal vollgeschmiert, zieht sie erfahrungsgemäß rasch Nachahmer an. Einen absoluten Schutz vor Farbschmierereien gibt es nicht.
Doch folgende Tipps können den Anreiz für illegale Sprayer deutlich reduzieren:
• Licht in Kombination mit einem Bewegungsmelder und aufmerksame Nachbarn schützen auch vor Sprayern.
• Eine begrünte Fassade hält Sprayer ab.
• Grobe, unebene Oberflächen oder farbenfrohe Wände sind ein ungünstiger Untergrund für Graffiti.
• Fachfirmen bieten verschiedene Verfahren an zum Schutz vor bzw. für die Beseitigung von Farbschmierereien.
• Graffiti können auf ätzenden Säuremixturen basieren. Der Kontakt kann gesundheitsschädlich sein.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.polizei.bayern.de oder im Sachgebiet öffentliche Sicherheit und Ordnung.