Bekanntmachung – Erholungsgebiet Heimstettener See
Bekanntmachung
über den Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet „Erholungsgebiet Heimstettener See“
Der Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt hat am 14.05.2019 die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch beschlossen und den vorliegenden Planentwurf gebilligt. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgte am 16.05.2019. Der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, Begründung und dem Umweltbericht mit Fassungsdatum vom 14.05.2019 liegt im
Zeitraum vom 23. Mai 2019 bis 28. Juni 2019
im Bauamt der Gemeinde Kirchheim b. München, Glockenblumenstraße 7 zu jedermann Einsicht öffentlich aus und kann während der Dienststunden eingesehen werden. Während dieses Zeitraumes können die jeweiligen Planunterlagen auch unter folgendem Link auf Internetseite der Gemeinde Kirchheim b. München eingesehen und heruntergeladen werden: https://www.kirchheim-heimstetten.de/bauen-und-umwelt/bauleitplanung/
Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.