Bekanntmachung über den Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 71/K für das Gebiet „Dorfkern Hausen“
Der Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt hat am 08.07.2019 die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch beschlossen und den vorliegenden Bebauungsplanentwurf gebilligt. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgte am 22.08.2019. Der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Satzung und Begründung mit Fassungsdatum vom 08.07.2019 liegt im
Zeitraum vom 29. August 2019 bis 30. September 2019
im Bauamt der Gemeinde Kirchheim b. München, Glockenblumenstraße 7 zu jedermann Einsicht öffentlich aus und kann während der Dienststunden eingesehen werden. Während dieses Zeitraumes können die jeweiligen Planunterlagen auch [icon name=“external-link-square“ class=““ unprefixed_class=““] hier heruntergeladen werden.
Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.