Haushaltssatzung Schulverband 2024
Haushaltssatzung und Haushaltsplan
Schulverband Mittelschule Kirchheim – Feldkirchen – Aschheim
Geschäftsführende Gemeinde: Kirchheim
Landkreis: München
Haushaltssatzung und Haushaltsplan
Schulverband Mittelschule Kirchheim – Feldkirchen – Aschheim
Geschäftsführende Gemeinde: Kirchheim
Landkreis: München
Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Mittelschule Kirchheim – Feldkirchen – Aschheim hat die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Jahr 2019 in der Sitzung am 28. November 2018 beschlossen.
Das Landratsamt München hat mit Schreiben vom 17.12.2018, Az.: 4.3.1-941-332/18, den Haushalt 2019 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 enthält keine nach Art. 67 oder Art. 71 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2019 liegen gem. Art. 40 KommZG i.V.m. Art. 65 Abs. 3 GO ab dem Tage der Bekanntmachung eine Woche lang während der allgemeinen Geschäftszeiten im Rathaus (Zimmer 10 im Erdgeschoss) der Gemeinde Kirchheim b. München, Münchner Straße 6, 85551 Kirchheim b. München zur Einsichtnahme auf.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2019 in Kraft.
Zur Erlangung der Rechtswirksamkeit wurde die Haushaltssatzung im Amtsblatt Nr. 02/2019 des Landkreises München am 16.01.2019 amtlich bekannt gemacht (Art. 9 Abs. 9 BaySchFG, Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG i.V.m. Art. 65 Abs. 3 GO, Art. 26 Abs. 2 GO, Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG).
Kirchheim b. München, 17.01.2019
Maximilian Böltl
Schulverbandsvorsitzender
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Kirchheim b. München
Die Gemeinde Kirchheim b. München hat aufgrund von Artikel 28 Absatz 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) diese Satzung neu erlassen.
Die Satzung tritt am 01. August 2018 in Kraft.
Sie liegt im Rathaus der Gemeinde, Münchner Straße 1, Zimmer 1.06, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Kirchheim b. München, 31.07.2018
Maximilian Böltl
Erster Bürgermeister
Bekanntmachung nach § 9 der Satzung über die Ehrung von Persönlichkeiten, die sich um die Gemeinde Kirchheim besonders verdient gemacht haben.
Der Gemeinderat hat beschlossen, wegen ihres besonders verdienstvollen Wirkens um die Gemeinde Kirchheim zum Wohle der Allgemeinheit auszuzeichnen:
für 40 Jahre aktiven Dienst mit dem Zivilabzeichen Orden Silber
Heribert Grabler
für 30 Jahre aktiven Dienst mit der Ehrennadel in Gold
Jürgen Görg
Mario Rosina
für 25 Jahre aktiven Dienst mit der Ehrennadel in Silber
Martin Gärtner
für 10 Jahre aktiven Dienst mit einer Ehrengabe
Florian Sift
Sebastian Sell
Martin Spaeth
Der erste Bürgermeister Maximilian Böltl hat die Auszeichnung am 31.03.2017 bei der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Kirchheim überreicht.
Maximilian Böltl
Erster Bürgermeister
Münchner Straße 6
85551 Kirchheim b. München
Tel. +49 89 90909-0
Fax +49 89 90909-8900
Mo. - Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr
Mo: 14:00 - 18:00 Uhr