Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bis Freitag, 24.05.2019, 18:00 Uhr einen Wahlschein beantragen (§ 24 Abs. 1 EuWO).
Wahlberechtigte, die nicht in ein Wählverzeichnis eingetragen sind, können unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 2 EuWO bis zum Wahlsonntag 26.05.2019, 15:00 Uhr einen Wahlschein beantragen. Das Gleiche gilt für Wahlberechtigte die plötzlich erkrankt sind.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, den beantragten Wahlschein nicht erhalten zu haben, kann ihm bis zum Samstag, 25.05.2019, 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden (§ 27 Abs. 10 EuWO).
Die Gemeindeverwaltung hat daher über die üblichen Öffnungszeiten hinaus einen entsprechenden Dienst eingerichtet:
- Freitag, 24.05.2019 von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Samstag, 25.05.2019 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Sonntag, 26.05.2019 von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Ihr Wahlamt der Gemeinde Kirchheim b. München