Öffentliche Bekanntmachung: Freiwilliger Wehrdienst
Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 58b des Soldatengesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr:
Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift
Betroffene haben das Recht der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Kirchheim b. München, Münchner Straße 1 in Kirchheim b. München eingelegt werden.
Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, werden die Meldebehörden die genannten Daten weitergeben.
Kirchheim b. München, 01. Oktober 2018
Maximilian Böltl
Erster Bürgermeister